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15. November 1924  -  Zwischen dem bayerischen Staat und ...

Zwischen dem bayerischen Staat und der evangelisch-lutherischen Landeskirche rechts des Rheins sowie der vereinigten protestantisch-evangelisch-christlichen Kirche der Pfalz werden Verträge über die kirchlichen Verhältnisse abgeschlossen. Sie lehnen sich sinngemäß an das Konkordat vom 29. März an.

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