Kalender
21. August 1900
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Eine Verordnung des deutschen Kaisers
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Eine Verordnung des deutschen Kaisers Wilhelm II. regelt das Zeigen der Reichsflagge durch deutsche Kauffahrteischiffe. Die Flagge ist zu zeigen bei der Begegnung mit einem Schiff der deutschen Kriegsmarine, das die Reichskriegsflagge gesetzt hat; beim Passieren einer deutschen Küstenbefestigung, auf der die Kriegsflagge weht; beim Einlaufen in einen deutschen Hafen. Ausländische Kauffahrteischiffe müssen einem deutschen Kriegsschiff ihre Flagge nur bei der Begegnung in deutschen Küstengewässern zeigen.
Wissenschaft
GLP-1-Agonisten: Vorteile und Risiken der Abnehmspritzen
Ursprünglich als Diabetes-Medikamente entwickelte Wirkstoffe wie Semaglutid werden zunehmend zum Abnehmen eingesetzt. Doch wie beeinflussen diese sogenannten GLP-1-Agonisten das Risiko für andere Krankheiten? Eine Studie hat nun Zusammenhänge zwischen den Abnehmspritzen und 175 gesundheitlichen Folgen erhoben. Demnach wirken sich...
Wissenschaft
Das große Schrumpfen
Der Mensch ist zu einem mächtigen Evolutionsfaktor geworden. Von ihm intensiv bejagte oder befischte Arten verändern ihr Aussehen – auch zum Nachteil des Menschen. von JULIETTE IRMER In den vergangenen Jahrhunderten fielen etliche Tierarten der exzessiven Jagd des Menschen zum Opfer. Arten, die mehr als zehn Kilogramm auf die...