Kalender
21. August 1900
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Eine Verordnung des deutschen Kaisers
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Eine Verordnung des deutschen Kaisers Wilhelm II. regelt das Zeigen der Reichsflagge durch deutsche Kauffahrteischiffe. Die Flagge ist zu zeigen bei der Begegnung mit einem Schiff der deutschen Kriegsmarine, das die Reichskriegsflagge gesetzt hat; beim Passieren einer deutschen Küstenbefestigung, auf der die Kriegsflagge weht; beim Einlaufen in einen deutschen Hafen. Ausländische Kauffahrteischiffe müssen einem deutschen Kriegsschiff ihre Flagge nur bei der Begegnung in deutschen Küstengewässern zeigen.
Wissenschaft
Wie sich Städte gegen Hitze rüsten
Mit Hightech stöbern Wissenschaftler Stadtviertel auf, die Hitze wie Schwämme tagsüber aufsaugen und nachts abstrahlen. Bekämpfen lassen sich diese Hitzeinseln oft mit erstaunlich einfachen Mitteln. von MARTIN ANGLER Hochsommer in Madrid: Während draußen 35 Grad Celsius Lufttemperatur herrschen, ziehen Händler im Inneren einer...
Wissenschaft
Bewaffnet die Stirn bieten
Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...