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9. Dezember 1952  -  Bundespräsident Theodor Heuss zieht den ...

Bundespräsident Theodor Heuss zieht den beim Bundesverfassungsgericht gestellten Antrag auf ein Rechtsgutachten zurück, die Verfassungsmäßigkeit eines bundesdeutschen Wehrbeitrags zu prüfen. Heuss fürchtet, das Gutachten könne die Entscheidung über den Antrag der Bundesregierung vorwegnehmen. Diese will durch Gerichtsbeschluss feststellen lassen, ob Deutschland- und EVG-Vertrag mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden können, was die Opposition verneint.

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