Lexikon

Verdächtigung

falsche Verdächtigung; Denunziation
Aufstellen von unwahren tatsächlichen Behauptungen, die jemanden einer rechtswidrigen Tat oder einer Dienstpflichtverletzung beschuldigen, um behördliche Verfahren oder Maßnahmen herbeizuführen oder fortdauern zu lassen; nach § 164 StGB strafbar, wenn die Verdächtigung wider besseres Wissen erfolgt ist. In Österreich wird die falsche Verdächtigung, die einen anderen der Gefahr behördlicher Verfolgung aussetzt, als Verleumdung nach § 297 StGB bestraft. In der Schweiz sind falsche Verdächtigungen strafbar als falsche Anschuldigung (§ 303) und Irreführung der Strafrechtspflege (§ 304 StGB).
Humanoide Echse in Anzug mit Aktentasche, steht aufrecht vor blauem Hintergrund, Text:
Wissenschaft

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