Lexikon
Bruch
Medizin
1. Knochenbruch; – 2. Gewebs- und Eingeweidebruch (Hernie), das Durchtreten von Geweben oder Eingeweiden durch vorgebildete Lücken in den bedeckenden und benachbarten Geweben. Beim Gewebsbruch (Muskelhernie) treten durch Verletzung und Riss der Bindegewebshüllen Teile des Muskels heraus und werden eingeklemmt. Beim Eingeweidebruch wird zwischen innerem und äußerem Bruch unterschieden. Beim äußeren Bruch treten Eingeweide durch Lücken der Bauchmuskulatur, die von Natur gegeben sind und sich bei vorhandener Gewebsschwäche oder Entwicklungsstörungen ausbilden (Bruchpforten). Man unterscheidet hier Leisten-, Schenkel-, Narben- und Nabelbruch. Durch körperliche Anstrengungen (Heben von Lasten, Schreien, Pressen) können die Eingeweide in die Bruchsäcke treten, die sich unter der Außenhaut über Bruchpforten bilden. Solange der Bruch aus dem Sack zurückgedrückt werden kann (reponibel ist), besteht keine direkte Gefahr. Bei Einklemmungen treten heftige Schmerzen, Erbrechen, danach Bauchfellentzündung und Brandigwerden der abgeschnürten Teile ein. Diese Brucheinklemmungen (Inkarzerationen) müssen sofort ärztlich behandelt werden (Operation). Durch Bandagen (Bruchbänder) werden die Bruchpforten behelfsmäßig verschlossen, endgültig durch Operation.
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