Lexikon

Deich

Deich (Schema)
Deich (Schema)
Damm am Meer oder Flussufer zum Schutz von Ortschaften und Niederungen. Böschungen, die dem Wasserangriff ausgesetzt sind, werden durch Packwerk, Pflaster, Steinschüttung oder Rasen geschützt. Seedeiche erhalten wegen des Seegangs meist einen breiteren Querschnitt mit zum Wasser flacherer Neigung als Flussdeiche. Erweist sich die Höhe eines Deichs im Notfall als unzureichend, wird sie durch Aufkadung vergrößert. Zur Erleichterung der Deichverteidigung ist die Krone befahrbar. Schardeiche liegen „schar“, d. h. unmittelbar am Flussufer. Ringdeiche umschließen ringförmig ein Gebiet, etwa ein Dorf. Alte, zwecklos gewordene Deiche heißen Schlafdeiche. Das geschützte Gelände wird durch Binnendeiche unterteilt, um bei einem Deichbruch den Schaden zu begrenzen.
Die Erhaltung eines Deichs obliegt den Eigentümern der geschützten Grundstücke. Sie werden zu einem Deichverband (Deichacht, Deichgenossenschaft) zusammengeschlossen. Dem Deichvorsteher (Deichhauptmann, Deichgraf, Deichvogt) stehen die Deichgeschworenen (Deichschöffen, Deichschulzen) zur Seite. Durch regelmäßige Deichschauen überzeugt sich die Deichbehörde vom ordnungsgemäßen Zustand der Anlage.
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