Lexikon

Dressr

Pferdesport
Dressurreiten; Schulreiten
die Ausbildung eines Pferdes zur gewünschten Leistungsfähigkeit, seine Erziehung zum Gehorsam und das Gewöhnen an die Hilfen (Einwirkungen durch Gewicht, Schenkeldruck und Zügel) des Reiters. Die Ziele der Dressur sind:
1. die natürlichen Bewegungen und das Gleichgewicht des Pferdes, die durch das Reitergewicht beeinträchtigt sind, durch sorgfältige gymnastische Durchbildung des Pferdekörpers wiederherzustellen und 2. eine möglichst vollkommene Harmonie zwischen Reiter und Pferd zu erreichen. Dabei werden dem Tier keine unnatürlichen Kunststücke „eindressiert“, sondern die natürlichen Gangarten (Schritt, Trab und Galopp) und Springmöglichkeiten systematisch weiterentwickelt. Die Basisdressur ist die Grundlage aller Sparten der Reiterei; die höchste Stufe der Dressur ist die hohe Schule.
Pferdesport: Hufschlagfiguren
Pferdesport: Hufschlagfiguren
Hufschlagfiguren in der Reitbahn
Beim sportlichen Dressurreiten wird der Ausbildungsstand der Pferde durch besondere Prüfungen festgestellt. Die Prüfungen sind in die Klassen E (Einstieg), A (Anfänger), L (leicht), M (mittelschwer) und S (schwer) eingeteilt. Der schwerste Dressurwettbewerb ist die Große Dressurprüfung, die bei Europa- und Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen geritten wird. Bei dieser von der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) gestellten Aufgabe müssen auf dem 20 × 60 m großen Dressurviereck 40 Lektionen in einer bestimmten Zeit (ca. 8 min) auswendig geritten werden. Lektionen sind die verschiedenen Kombinationen aus den Reitübungen in Schritt, Trab und Galopp, wie z. B. Passage, Piaffe, Pirouette, Traversalen, Galoppwechsel, versammelter Galopp oder Trab (Versammlung). Die Übungen werden von einer Jury mit 010 Punkten pro Lektion im Hinblick auf Schwung und Reinheit der Gänge, Losgelassenheit (Entspanntheit, Geschmeidigkeit), Durchlässigkeit und Gehorsam des Pferdes sowie Sitz und Einwirkung des Reiters und Korrektheit in der Anwendung der Hilfen bewertet. Die einzelnen Anforderungen an Reiter und Pferd in den Dressurprüfungen sind in der Leistungsprüfungsordnung (LPO) festgelegt.
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