Lexikon
Goldene Bulle
Königs- oder Kaiserurkunde mit „goldenem Siegel“ (lateinisch bulla aurea), im 13.–18. Jahrhundert über wichtige staatsrechtliche Fragen ausgefertigt; besonders die Goldene Bulle Karls IV. von 1356 (Reichstage von Nürnberg und Metz), eine der wichtigsten Verfassungsurkunden des Hl. Römischen Reiches, in der u. a. das Königswahlrecht des Kurfürstenkollegs bestätigt wurde.
Als Goldene Bulle bezeichnet man auch das Privileg, das König Friedrich II. 1212 dem König Přemysl Ottokar I. von Böhmen erteilte, und das 1222 von Andreas II. erlassene älteste Grundgesetz Ungarns.
Wissenschaft
Künstliches Gewebe
Forscher können defekte Zellen des menschlichen Körpers bald durch Zellen aus dem Labor ersetzen. In Studien wird die Verträglichkeit der Therapie derzeit weltweit bei Patienten mit 34 unterschiedlichen Erkrankungen getestet. von RAINER KURLEMANN Die Revolution in der Medizin hat begonnen, aber noch sind es wenige, die von den...
Wissenschaft
Hungrige Bakterien fressen ihre Nachbarn
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