Lexikon

Römisches Reich

lateinisch Imperium Romanum

Aufstieg und Entwicklung der verfassungsrechtlichen Ordnung (8.3. Jahrhundert v. Chr.)

Etrusker: Reichsausdehnung im 6. Jh. v. Chr.
Etrusker: Reichsausdehnung
Bis in das 7. Jahrhundert v. Chr. war Rom, dessen Gründung von der sagendurchwobenen römischen Tradition auf Romulus im Jahr 753 v. Chr. zurückgeführt wird, eine von vielen Siedlungen in Latium, mit einem politischen Zentrum in der Forumssenke und geführt von Königen mit primär sakralen Aufgaben. Den ersten vier sagenhaften latinischen Königen (753-616: Romulus, Numa Pompilius, Tullus Hostilius, Ancus Marcius) folgten drei etruskische (616-510: Tarquinius Priscus, Servius Tullius, Tarquinius Superbus), deren Wirken eine gewisse Historizität zuzusprechen ist.
Die Vertreibung des letzten Königs Tarquinius Superbus (traditionell 510 v. Chr.) führte innenpolitisch zu einem Vakuum und außenpolitisch zu stärkerer Bedrohung durch die Latiner und die in die fruchtbare latinische Ebene drängenden Bergvölker v. a. der Volsker und Äquer. Während es Rom gelang, zu einem Ausgleich mit den Latinern zu kommen (Vertrag von 493 v. Chr., foedus Cassianum), um die Gefahr von außen gemeinsam abzufangen, dauerte der Aufbau einer neuen politischen und gesellschaftlichen Organisation im Innern mehrere Generationen.
Gegen den Anspruch der Patrizier auf ein allgemeines Führungsmonopol wählte sich die Plebs 494 v. Chr. Volkstribunen als Wortführer und erreichte im sog. „Ständekampf“ Schutz vor patrizischer Rechtswillkür (450 v. Chr.; Zwölftafelgesetz), politische Beteiligung durch die Zulassung von Plebejern in das höchste zivile und militärische Führungsamt, das Konsulat (367/366 v. Chr., Licinisch-Sextische Gesetze), sakrale Angleichung durch Zulassung zu den höchsten Priesterstellen (300 v. Chr., Lex Ogulnia) und schließlich 287 v. Chr. (Lex Hortensia) die Gleichstellung der Beschlüsse der Plebs (plebiscita) mit denen der Gesamtvolksversammlung (leges). In der so entstandenen politischen Ordnung standen drei Institutionen (Senat, Magistratur, Volksversammlung) nebeneinander, deren abgewogenes Zusammenspiel nicht auf rechtlichen Regelungen, sondern auf Konsens und Brauch (mos maiorum) ruhte.
Der Senat, ursprünglich ein ausschließlich von Patriziern besetztes Gremium, war mit der Einbeziehung der Plebejer in die Staatsführung zu einem kollektiven Organ der neuen, aus Patriziern und Plebejern gebildeten Oberschicht (Nobilität) geworden. Wegen des hohen sozialen Ansehens und der politischen bzw. militärischen Erfahrung seiner ca. 300 Mitglieder auf Lebenszeit bestimmte der Senat faktisch die Politik, obgleich er nur beratende Funktionen ausübte und keine Gesetze geben konnte; seine Empfehlungen wurden aber von den Magistraten als bindend betrachtet und von der Volksversammlung regelmäßig bestätigt.
An der Spitze der Magistrate standen zwei jährlich gewählte Konsuln mit voller ziviler und militärischer Gewalt (imperium), seit 366 v. Chr. unterstützt von einem ebenfalls mit imperium ausgestatteten Prätor (seit 241 v. Chr. einem zweiten; seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. schrittweise vermehrt); ihnen war die Rechtspflege in Rom unterstellt, sie konnten aber wie die Konsuln militärische Funktionen übernehmen. Die städtische Verwaltung lag in den Händen von je zwei plebejischen und patrizischen Ädilen mit beschränkten rechtlichen Kompetenzen bei der Sicherung der Ordnung und der Versorgung der städtischen Bevölkerung (Marktaufsicht, polizeiliche Aufgaben). Als Finanzbeamte wirkten die Quästoren sowohl in Rom als auch im Feld als Kassenbeamte der Feldherrn. Seit 443 v. Chr. ordnete ein Zensor die Bevölkerung nach Vermögen in die Klasse der Ritter und fünf weitere Klassen ein; die Gliederung in insgesamt 193 Zenturien bildete die Grundlage für die Aufstellung des Heeres, die Besteuerung und die politischen Willensbildung in den Zenturiatskomitien. Die zehn Volkstribunen blieben als Relikte des Ständekampfes und traditionelle Symbole der Bürgerfreiheit ohne speziellen Amtsbereich weiter bestehen und erhielten als Leiter der ebenfalls weiter bestehenden Plebsversammlung wichtige Funktionen im Gesetzgebungsverfahren. Lediglich für Notzeiten und spezielle (auch sakrale) Aufgaben war das außerordentliche Amt des Diktators mit unbeschränkten Vollmachten vorgesehen, das jedoch höchstens sechs Monate und mit einem beigeordneten „Reiterführer“ (Magister equitum) bekleidet werden durfte.
Formal lag die Staatsgewalt beim Volk, das allein bindende Beschlüsse fassen konnte, und zwar im Innenbereich (Gesetze, Plebiszite) sowohl in der Gesamtvolksversammlung der Zenturiatskomitien, die nach Vermögen in 193 Stimmkörper gegliedert waren, als auch in der nur von Plebejern besuchten Teilvolksversammlung (concilia plebis), die nach Wohnsitz in den Tribus aus 35 Stimmkörpern bestand; für den Außenbereich (z. B. Kriegserklärungen, Friedenschlüsse) waren nur die Zenturiatskomitien zuständig.
Parallel zum Ausgleich der Stände und der Entwicklung der Verfassung der Republik war Rom zur führenden Macht in Italien aufgestiegen. Mit der Eroberung der südetruskischen Stadt Veji 396 v. Chr. hatte Rom sein Staatsgebiet auf fast 1500 km2 verdoppelt und konnte trotz der schweren Niederlage gegen die Gallier an der Allia (18. 7. 387 v. Chr.) seine Stellung gegen Volsker, Herniker u. latinische Städte wie Praeneste (Palestrina) und Tibur (Tivoli) weiter festigen und schließlich im Krieg gegen die Latiner (340338 v. Chr.) die volle Herrschaft in Latium gewinnen. Die Bedrohung Kampaniens durch die Samniten und ein Hilferuf der Kampaner an Rom führten zu den Samnitenkriegen, die Rom trotz schwerer Rückschläge den Besitz Kampaniens (2. Samnitenkrieg, 326304 v. Chr.) brachten; nach dem 3. Samnitenkrieg (298290 v. Chr.) gegen eine Koalition der Samniten, Lukaner, Sabiner, Umbrer, Etrusker und Kelten kontrollierte Rom Mittelitalien. Kurz darauf wurden im Norden die kelt. Senonen in der Emilia (285282 v. Chr.) besiegt; im Süden wurde nach dem verlustreichen Krieg gegen Pyrrhos (280275 v. Chr.) das mit ihm verbündete Tarent als letzte bedeutende griechische Stadt Italiens dem römischen Herrschaftsbereich eingegliedert (272 v. Chr.). Rom herrschte nun über Italien südlich der Linie Pisa-Rimini ohne militärische Besetzung der Unterworfenen auf der Grundlage eines differenzierten Systems von Bündnissen und Verträgen (sog. Bundesgenossensystem); die italischen Gemeinden behielten in der Regel ihre Selbstverwaltung und zahlten keine regelmäßigen Tribute, mussten aber Soldaten für die Kriege Roms stellen, wodurch sich das römische Heer mehr als verdoppelte.
  1. Einleitung
  2. Aufstieg und Entwicklung der verfassungsrechtlichen Ordnung (8.3. Jahrhundert v. Chr.)
  3. Aufstieg zur Weltmacht (ca. 270133 v. Chr.)
  4. Zeitalter der Revolution (ca. 13327 v. Chr.)
  5. Die Zeit des Prinzipats (1.3. Jahrhundert)
  6. Dominat und Spätantike (4.-6. Jahrhundert)
Korallen, Tiefsee
Wissenschaft

Das reale Leben im digitalen Riff

Korallenriffe und andere Ökosysteme der Ozeane sind zunehmend bedroht, vor allem durch Klimawandel und Überfischung. Hilfe verspricht nun eine Technik aus der Industrie: digitale Zwillinge. Damit lassen sich Szenarien für Anpassungs- und Schutzmaßnahmen durchspielen und vorab im virtuellen Raum optimieren. von ULRICH EBERL Wer...

Teenager
Wissenschaft

Welche Teenager-Freundschaften wichtig sind

Zwischenmenschliche Beziehungen haben einen wichtigen Einfluss auf unsere geistige und körperliche Gesundheit. Eine Studie zeigt nun, dass das Gefühl, sozial akzeptiert zu sein, gerade für junge Teenager besonders wichtig ist. Es beeinflusst, wie zufrieden und gesund sie als junge Erwachsene sind. Bei älteren Teenagern ist...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon