Lexikon
Staatsoberhaupt
der Repräsentant des Staates als eigentliche Spitze der Exekutive. Das Staatsoberhaupt kann entweder eine Einzelperson sein oder ein Kollegialorgan (so etwa in der Schweiz der Bundesrat, in der ehemaligen Sowjetunion früher das Präsidium des Obersten Sowjets, oder z. B. auch eine Militär-Junta). Bei einer Einzelperson als Staatsoberhaupt kann es sich um einen Monarchen oder um einen republikanischen Präsidenten handeln.
In Staaten mit Präsidialsystem (z. B. USA) ist das Amt des Staatsoberhaupts vereinigt mit dem des Regierungschefs. Die Zuständigkeiten sind entsprechend größer, die Amtszeit ist kürzer.
In der Bundesrepublik Deutschland und Österreich ist Staatsoberhaupt der Bundespräsident. In der Schweiz ist der Bundespräsident Präsident des Bundesrats und nimmt die wesentlichen Aufgaben eines Staatsoberhaupts wahr. Er ist zugleich Regierungsvorsitzender und wird für nur 1 Jahr von der Bundesversammlung gewählt (Art. 176 der Bundesverfassung).
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