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Vertreibung

die durch Gewalt oder entsprechende Androhung erzwungene, dauerhafte Flucht, Ausweisung, Umsiedlung oder Verschleppung einer Bevölkerungsgruppe oder -minderheit aus einem Staat oder Kontinent, oftmals bei gleichzeitigem Entzug der staatsbürgerlichen Rechte, auch zur Deportation und Zwangsarbeit. Nach geltendem Völkerrecht ist Vertreibung grundsätzlich verboten; die Vertreibung aus einem besetzten Gebiet stellt einen Verstoß gegen die Genfer Vereinbarungen vom 12. 8. 1945 dar.
Geschichte: Bereits die Judenverfolgungen werden begrifflich den Vertreibungen zugerechnet. Die weltweit mit über 50 Mio. Menschen zahlenmäßig bislang größte Vertreibung fand während des 2. Weltkriegs und danach statt, u. a. Ende 1944 Deportationsbeginn von Deutschen in die UdSSR, zur Zwangsarbeit und Internierung auch in Polen, seit 1945 von den Siegermächten festgeschriebene Aussiedlungen von Deutschen weltweit. Massenhafte Vertreibungen in Europa erfolgten seit 1991 nach dem Zerfall der Sowjetunion und insbesondere Jugoslawiens. Seit Ende des 20. Jahrhunderts sind erstmals auch interkontinentale Vertreibungen u. a. nach Hunger- und Umweltkatastrophen in Afrika bekannt.

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