Lexikon
Vikạr
Kirchenrecht
Geistlicher ohne selbständiges Amt, in der katholischen Kirche: 1. Kardinalvikar, der Kardinal, der als Stellvertreter des Papstes das Bistum Rom verwaltet; 2. Apostolischer Vikar, Titularbischof als Vertreter des Papstes in Missionsgebieten; 3. Generalvikar, allgemein Vertreter des Bischofs; 4. Pfarrvikar, Geistlicher zur Stellvertretung eines Pfarrers. In der evangelischen Kirche Theologe nach dem 1. Examen. In der sog. Vikariatszeit erfolgt eine mehrgliedrige praktische Ausbildung im Predigerseminar und in einer Kirchengemeinde.
Wissenschaft
Im Fluss der Zeit
Wie erschafft das Gehirn sein Zeitempfinden? In der Antwort könnte der Schlüssel zum Verständnis des Bewusstseins liegen.
Der Beitrag Im Fluss der Zeit erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Abenteuer Quanteninternet
Absolut abhörsicher kommunizieren: Das soll mit einer besonderen Form der Vernetzung gelingen – im Quanteninternet.
Der Beitrag Abenteuer Quanteninternet erschien zuerst auf wissenschaft.de.