Lexikon

Vikr

Kirchenrecht
Geistlicher ohne selbständiges Amt, in der katholischen Kirche: 1. Kardinalvikar, der Kardinal, der als Stellvertreter des Papstes das Bistum Rom verwaltet; 2. Apostolischer Vikar, Titularbischof als Vertreter des Papstes in Missionsgebieten; 3. Generalvikar, allgemein Vertreter des Bischofs; 4. Pfarrvikar, Geistlicher zur Stellvertretung eines Pfarrers. In der evangelischen Kirche Theologe nach dem 1. Examen. In der sog. Vikariatszeit erfolgt eine mehrgliedrige praktische Ausbildung im Predigerseminar und in einer Kirchengemeinde.
Wissenschaft

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Bei farbenfrohen Riffen denkt jeder an die Südsee – aber auch in der Ostsee gibt es sie. Und sie beherbergen viele Arten von Tieren und Pflanzen. von FREDERIK JÖTTEN Rote und grüne Algen-Fächer schwingen sanft in der Strömung, dazwischen sitzen gelbe Schwämme, bunte Fische schwimmen umher. Welch vielfältige Bilder eine...

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Für die Energiewende benötigt Europa eine riesige Zahl wiederaufladbarer Batterien. Forscher erschließen neue Quellen für das benötigte Lithium.

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