Lexikon

Vikr

Kirchenrecht
Geistlicher ohne selbständiges Amt, in der katholischen Kirche: 1. Kardinalvikar, der Kardinal, der als Stellvertreter des Papstes das Bistum Rom verwaltet; 2. Apostolischer Vikar, Titularbischof als Vertreter des Papstes in Missionsgebieten; 3. Generalvikar, allgemein Vertreter des Bischofs; 4. Pfarrvikar, Geistlicher zur Stellvertretung eines Pfarrers. In der evangelischen Kirche Theologe nach dem 1. Examen. In der sog. Vikariatszeit erfolgt eine mehrgliedrige praktische Ausbildung im Predigerseminar und in einer Kirchengemeinde.
Foto: Mediziner verabreicht einem Patienten eine Spritze in den linken Oberarm
Wissenschaft

Besserer Impfschutz durch Injektionen in denselben Arm

Linker oder rechter Arm? In welchen Körperteil wir eine Impfspritze erhalten, ist eigentlich egal. Bei einer Auffrischungsimpfung ruft allerdings eine Spritze im selben Arm wie bei der ersten Dosis eine schnellere und wirksamere Immunantwort hervor. Warum das so ist, haben nun Wissenschaftler anhand der Corona-Impfung...

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Wissenschaft

Im Ring der Zeit

Führt die fernste Zukunft zurück zum Urknall? von RÜDIGER VAAS Alles scheidet, Alles grüsst sich wieder; ewig bleibt sich treu der Ring des Seins. In jedem Nu beginnt das Sein; um jedes Hier rollt sich die Kugel Dort. Die Mitte ist überall. Krumm ist der Pfad der Ewigkeit“, verkündete Friedrich Nietzsche seine tiefe Überzeugung „...

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