Lexikon
Vikạr
Kirchenrecht
Geistlicher ohne selbständiges Amt, in der katholischen Kirche: 1. Kardinalvikar, der Kardinal, der als Stellvertreter des Papstes das Bistum Rom verwaltet; 2. Apostolischer Vikar, Titularbischof als Vertreter des Papstes in Missionsgebieten; 3. Generalvikar, allgemein Vertreter des Bischofs; 4. Pfarrvikar, Geistlicher zur Stellvertretung eines Pfarrers. In der evangelischen Kirche Theologe nach dem 1. Examen. In der sog. Vikariatszeit erfolgt eine mehrgliedrige praktische Ausbildung im Predigerseminar und in einer Kirchengemeinde.
Wissenschaft
Antarktis: Mehr Stürme durch schmelzendes Meereis
Lange galt das antarktische Meereis als relativ robust, doch inzwischen nagt auch an ihm der Klimawandel. Im Februar 2023 erreichte das Meereis rund um den Südkontinent die geringste Ausdehnung seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1980. Eine Studie zeigt nun, wie sich der Verlust dieser Eisdecke auf das Klimasystem auswirkt....
Wissenschaft
Warum die Riesenfaultiere ausstarben
Heutige Faultiere sind kaum größer als eine Katze und lassen sich lediglich zwei Gattungen zuordnen: Zweifinger- und Dreifinger-Faultiere. Ursprünglich jedoch gehörten sie einer vielfältigen Gruppe von Tieren an, die sich rund 35 Millionen Jahre lang in Amerika isoliert entwickelte und mehr als 100 unterschiedliche Gattungen...