Lexikon
Vikạr
Kirchenrecht
Geistlicher ohne selbständiges Amt, in der katholischen Kirche: 1. Kardinalvikar, der Kardinal, der als Stellvertreter des Papstes das Bistum Rom verwaltet; 2. Apostolischer Vikar, Titularbischof als Vertreter des Papstes in Missionsgebieten; 3. Generalvikar, allgemein Vertreter des Bischofs; 4. Pfarrvikar, Geistlicher zur Stellvertretung eines Pfarrers. In der evangelischen Kirche Theologe nach dem 1. Examen. In der sog. Vikariatszeit erfolgt eine mehrgliedrige praktische Ausbildung im Predigerseminar und in einer Kirchengemeinde.
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Vor 200 Jahren wurde Heinrich Schliemann geboren. Als Kaufmann wurde er reich, als Entdecker Trojas berühmt. Durch seine Grabungen wurde er zum Pionier der Prähistorischen Archäologie. von LEONI HELLMAYR Manch ein Entdecker gerät nach dem Tod in Vergessenheit. Nicht so Heinrich Schliemann: Seit er bei Grabungen auf dem...
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Studien legen einen Zusammenhang zwischen erhöhter Risikobereitschaft und einer Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii nahe – bei Tier und Mensch.
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