Lexikon
Wahrnehmung berechtigter Interessen
Rechtfertigungsgrund bei Beleidigung und übler Nachrede. Straflos sind danach tadelnde Urteile über wissenschaftliche und künstlerische Leistungen, Äußerungen, die zur Durchsetzung von Rechten (z. B. in einer Klage) oder sonst zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden (§ 193 StGB). Bei Beleidigungsabsicht kann sich der Täter auf Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht berufen.
Wissenschaft
Neandertaler-Linie war 50.000 Jahre isoliert
In der Endzeit der Neandertaler gab es in Europa offenbar mindestens zwei genetisch voneinander getrennte Linien. Das legen DNA- und Isotopen-Analysen eines Neandertalers nahe, der 2015 in der Grotte Mandrin in Frankreich entdeckt wurde. Das Individuum, dem die Forschenden den Spitznamen „Thorin“ gaben, lebte demnach vor etwa 42....
Wissenschaft
»Ein Großteil der Moore ist renaturierbar«
Über Herausforderungen bei der Wiedervernässung von Moorflächen berichtet Tobias Witte vom BUND im Interview. Das Gespräch führte OLIVER ABRAHAM Herr Witte, wie steht es um die Moore in Deutschland? Heute gibt es in Deutschland noch rund 1,8 bis 1,9 Millionen Hektar Moorfläche, ursprünglich lag die Zahl aber deutlich höher. Wie...
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