Lexikon
Wahrnehmung berechtigter Interessen
Rechtfertigungsgrund bei Beleidigung und übler Nachrede. Straflos sind danach tadelnde Urteile über wissenschaftliche und künstlerische Leistungen, Äußerungen, die zur Durchsetzung von Rechten (z. B. in einer Klage) oder sonst zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden (§ 193 StGB). Bei Beleidigungsabsicht kann sich der Täter auf Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht berufen.
Wissenschaft
Dunkle Dimensionen
An der Universität von Washington haben Physiker begonnen, ein gefeiertes Gesetz von Isaac Newton höchst genau unter die experimentelle Lupe zu nehmen. Gemeint ist der Vorschlag des Engländers, dass die Kraft zwischen zwei massiven Körpern von ihrem Abstand abhängt. In mathematischer Präzision lässt das Gravitationsgesetz die...
Wissenschaft
Rechnen mit hochfliegenden Elektronen
Rydberg-Atome mit extrem angeregten Elektronenzuständen sind wichtig für die Quantentechnologie. Stuttgarter Forscher haben nun einen besonders langlebigen Rydberg-Zustand erzeugt. von DIRK EIDEMÜLLER Normalerweise tummeln sich Elektronen so nahe wie möglich am Atomkern. Nach den Gesetzen der Quantenphysik besetzen sie dabei...