Lexikon
Wahrnehmung berechtigter Interessen
Rechtfertigungsgrund bei Beleidigung und übler Nachrede. Straflos sind danach tadelnde Urteile über wissenschaftliche und künstlerische Leistungen, Äußerungen, die zur Durchsetzung von Rechten (z. B. in einer Klage) oder sonst zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden (§ 193 StGB). Bei Beleidigungsabsicht kann sich der Täter auf Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht berufen.
Wissenschaft
Einsteins Spuk
In der mysteriösen Quantenwelt scheinen sich Orte und Entfernungen aufzulösen – und damit vielleicht sogar die ganze im Alltagsleben vertraute Wirklichkeit. von RÜDIGER VAAS Gleich am Anfang des ersten Kapitels seiner Einstein-Biografie „Raffiniert ist der Herrgott …“ erinnert sich Abraham Pais an einen Spaziergang im US-...
Wissenschaft
Spurensuche aus der Luft
Luftbildarchäologen halten Ausschau nach verräterischen Merkmalen etwa in Getreidefeldern, um verborgene Baureste aufzuspüren. Dabei profitieren sie von den Effekten des Klimawandels. von ROLF HEßBRÜGGE Wenn Ronald Heynowski auf den Soziussitz der kleinen Ikarus- C42-Propellermaschine klettert, nimmt er neben einer...
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