Lexikon
Wahrnehmung berechtigter Interessen
Rechtfertigungsgrund bei Beleidigung und übler Nachrede. Straflos sind danach tadelnde Urteile über wissenschaftliche und künstlerische Leistungen, Äußerungen, die zur Durchsetzung von Rechten (z. B. in einer Klage) oder sonst zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden (§ 193 StGB). Bei Beleidigungsabsicht kann sich der Täter auf Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht berufen.
Wissenschaft
Was kommt nach der ISS?
Die Tage der ISS sind gezählt. Bereits in wenigen Jahren sollen neue Raumstationen an ihre Stelle treten – basierend auf Ideen und Initiativen privater Unternehmen. von RALF BUTSCHER Monatelang sorgte 2024 die Internationale Raumstation (ISS) für Schlagzeilen – nicht wegen eindrucksvoller technologischer oder wissenschaftlicher...
Wissenschaft
Dem Gedächtnis auf der Spur
Ein gutes Gedächtnis hilft, Vokabeln, Formeln und Fakten zu behalten. Es formt außerdem unsere Persönlichkeit. Hirnforscher untersuchen seit Jahrzehnten seine Funktionsweise. Wir beleuchten ihre Fragen und bisherigen Antworten. von FRANK FRICK Hat das Gedächtnis seinen Sitz in einer bestimmten Gehirnregion? Nein. Dennoch gibt es...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
„Es ist an der Zeit, dass die Menschheit ein planetares Spezies-Bewusstsein entwickelt“
Einstein und der Tellerwäscher
Machte der Asteroideneinschlag Ameisen zu Bauern?
Neuer Ansatz für die künstliche Photosynthese
Der Landwirtschaft geht ein Licht auf
Eldorado am Polarkreis