Lexikon
Wahrnehmung berechtigter Interessen
Rechtfertigungsgrund bei Beleidigung und übler Nachrede. Straflos sind danach tadelnde Urteile über wissenschaftliche und künstlerische Leistungen, Äußerungen, die zur Durchsetzung von Rechten (z. B. in einer Klage) oder sonst zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden (§ 193 StGB). Bei Beleidigungsabsicht kann sich der Täter auf Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht berufen.
Wissenschaft
Auto-Akkus – brandgefährlich?
Gelegentliche Meldungen über brennende Auto-Akkus lassen aufhorchen. Wie leicht fangen Stromer Feuer? Und wie sieht es etwa bei Handy-Akkus aus? von ROLF HEßBRÜGGE Als das Auto-Transportschiff „Freemantle Highway“ im Juli vergangenen Jahres auf der Nordsee in Flammen stand, schien die Ursache schnell ermittelt: Der Akku eines an...
Wissenschaft
Im Steinzeit-Kanu auf großer Fahrt
Schon vor über 30.000 Jahren besiedelten Steinzeitmenschen die abgelegenen japanischen Ryukyu-Inseln. Doch wie konnten sie dorthin gelangen, obwohl die Inselgruppe durch eine der stärksten Meeresströmungen der Welt von anderen Landmassen getrennt ist? Mit Hilfe von experimenteller Archäologie haben Forschende demonstriert, dass...
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