Lexikon

Wahrnehmung berechtigter Interessen

Rechtfertigungsgrund bei Beleidigung und übler Nachrede. Straflos sind danach tadelnde Urteile über wissenschaftliche und künstlerische Leistungen, Äußerungen, die zur Durchsetzung von Rechten (z. B. in einer Klage) oder sonst zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden (§ 193 StGB). Bei Beleidigungsabsicht kann sich der Täter auf Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht berufen.
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Wissenschaft

Intervallfasten hilft nur bedingt

Wer hofft, mit Essen in Intervallen leichter abzunehmen, sollte einige Fakten kennen. Dr. med. Jürgen Brater stellt die neueren Studienergebnisse vor. Ein relativ neuer Trend zur Gewichtsabnahme ist das sogenannte Intervallfasten. Das Prinzip: Der Übergewichtige verzichtet nur zeitweise auf Nahrung – je nach Fastenmethode 16...

Vögel in der Antarktis
Wissenschaft

Tiere in der Antarktis mit H5N1-Virus infiziert

Der Vogelgrippe-Erreger breitet sich weltweit immer weiter aus und dringt dabei bis in die abgelegensten Orte vor, wie eine neue Studie zeigt. Das H5N1-Virus hat demnach inzwischen auch diverse Wildtiere in der Antarktis infiziert, darunter verschiedene Vögel und Säugetiere wie Seeelefanten und Seebären. Der Erreger verbreitete...

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