Lexikon
Wohnsitz
die rechtlich vielfach und in allen Rechtsgebieten bedeutsame ständige Niederlassung an einem Ort oder auch an mehreren Orten (z. B. 2. Wohnsitz). Erforderlich für die rechtswirksame Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes im Rechtssinn ist ein diesbezüglicher Willensentschluss (Wohnsitzwillen). Nicht voll Geschäftsfähige können ohne Willen ihres gesetzlichen Vertreters einen Wohnsitz nicht begründen oder aufheben. Ein minderjähriges Kind teilt gewöhnlich den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt (§§ 7–11 BGB).
Wissenschaft
Wird KI zur Gefahr?
In den sozialen Medien und auf meinem YouTube-Kanal wurde ich vielfach um eine Einschätzung gebeten, inwiefern Künstliche Intelligenz künftig eine Bedrohung für die Menschheit darstellen wird. Doch auch wenn mich Ihr Interesse an meinen Gedanken ehrt, glaube ich nicht, dass ich die richtige Person bin, um diese Frage zu...
Wissenschaft
Das Nordmeer auf der Nachbarwelt
Eine chinesische Marsmission erkundet zurzeit das Utopia-Tiefland. Wo sich heute die Relikte von Schlammvulkanen erheben, könnte einst ein riesiger Ozean gewesen sein. von THORSTEN DAMBECK Trockenen Fußes können Fossilienjäger mancherorts den Boden einstiger Meere absuchen: So belegen spitze Haifischzähne in den Sandgruben des...
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