abführen
ạb|füh|ren 〈
V.
1, hat abgeführt〉 I.
〈mit Akk.〉
1.
jmdn. a.
wegführen und in Gewahrsam bringen;
einen Täter a.
2.
etwas a.
a)
wegführen, wegleiten;
Dampf, Gas a.
b)
regelmäßig und pflichtgemäß abgeben, zahlen;
Beiträge, Steuern a.
II.
〈o. Obj.〉
1.
den Stuhlgang herbeiführen, fördern;
dieser Tee führt ab
2.
in eine andere, in die falsche Richtung führen;
dieser Weg führt (vom Ziel) ab