Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

anweisen

n|wei|sen
V.
177, hat angewiesen
I.
mit Dat. und Akk.
jmdm. etwas a.
1.
überweisen, durch eine Bank auszahlen lassen;
ich weise Ihnen übermorgen 200 an
2.
zuteilen, geben;
jmdm. einen Platz a.
II.
mit Akk.
jmdn. a.
1.
jmdm. einen Auftrag geben;
man hat mich angewiesen, hierherzukommen; bitte weisen Sie den Kassierer an, mir das Geld auszuzahlen
2.
belehren;
jmdn. a., wie etwas getan werden soll
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