Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
haften
hạf|ten I.
〈o. Obj.〉
1.
fest hängen (bleiben), kleben (bleiben);
die Briefmarke haftet nicht; an den Schuhen haftet Schmutz, Schnee
2.
〈bei Handelsgesellschaften〉
mit seinem Vermögen oder seiner Kapitaleinlage für Verpflichtungen einstehen;
als Gesellschafter, Teilhaber h.
II.
〈mit Präp.obj.〉
für etwas oder jmdn. h.
bürgen, einstehen, Sicherheit leisten;
für einen Schaden h.; Sie h. mir für den Gefangenen!

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