Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

haften

hf|ten
V.
2, hat gehaftet
I.
o. Obj.
1.
fest hängen (bleiben), kleben (bleiben);
die Briefmarke haftet nicht; an den Schuhen haftet Schmutz, Schnee
2.
bei Handelsgesellschaften
mit seinem Vermögen oder seiner Kapitaleinlage für Verpflichtungen einstehen;
als Gesellschafter, Teilhaber h.
II.
mit Präp.obj.
für etwas oder jmdn. h.
bürgen, einstehen, Sicherheit leisten;
für einen Schaden h.; Sie h. mir für den Gefangenen!
Bronzezeit, Attila
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