Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

verbieten

ver|bie|ten
V.
13, hat verboten
I.
mit Akk.
(jmdm.) etwas v.
1.
nicht erlauben, nicht zulassen;
jmdm. das Rauchen v.; jmdm. das Haus v.
jmdm. nicht erlauben, das Haus zu betreten;
jmdm. den Mund v.
jmdm. zu schweigen befehlen;
Zutritt verboten; ein verbotener Weg
2.
für unzulässig, für ungesetzlich erklären;
ein Medikament v.; eine Partei v.;
vgl.
verboten
3.
die Veröffentlichung von etwas nicht erlauben;
ein Buch, eine Zeitung, einen Film v.
II.
refl.
sich v.
in Wendungen wie
das verbietet sich von selbst
das darf nicht geschehen, es ist selbstverständlich, dass es nicht geschieht;
eine solche Handlungsweise verbietet sich in diesem Fall von selbst; es verbietet sich von selbst, solche Bestrebungen zu unterstützen
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