Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
verbieten
ver|bie|ten I.
〈mit Akk.〉
(jmdm.) etwas v.
1.
nicht erlauben, nicht zulassen;
jmdm. das Rauchen v.; jmdm. das Haus v.
jmdm. nicht erlauben, das Haus zu betreten;
jmdm. den Mund v.
jmdm. zu schweigen befehlen;
Zutritt verboten; ein verbotener Weg
2.
für unzulässig, für ungesetzlich erklären;
ein Medikament v.; eine Partei v.;
vgl. verboten
3.
die Veröffentlichung von etwas nicht erlauben;
ein Buch, eine Zeitung, einen Film v.
II.
〈refl.〉
sich v.
〈in Wendungen wie〉
das verbietet sich von selbst
das darf nicht geschehen, es ist selbstverständlich, dass es nicht geschieht;
eine solche Handlungsweise verbietet sich in diesem Fall von selbst; es verbietet sich von selbst, solche Bestrebungen zu unterstützen
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