Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

verurteilen

ver|r|tei|len
V.
1, hat verurteilt; mit Akk.
1.
etwas v.
etwas für falsch, schlecht halten, ablehnen;
jmds. Handlungsweise v.; die Sache war von vornherein zum Scheitern verurteilt
die Sache hat von vornherein nicht geklappt
2.
jmdn. v.
a)
jmds. Handlungsweise, Denkweise für falsch, schlecht halten, ablehnen;
man darf, sollte ihn deshalb nicht v.
b)
jmdn. zu etwas v.
etwas als Strafe über jmdn. verhängen;
jmdn. zu (fünf Jahren) Gefängnis v.; jmdn. zum Tod v.; ich bin dazu verurteilt, ihm das mitzuteilen
ich muss ihm das mitteilen
,
Ver|r|tei|lung
f.

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