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Wer arbeitete das Grundgesetz aus?

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Der Parlamentarische Rat. Er wurde auf Betreiben der Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder einberufen.

Am 1. Juli 1948 hatten die alliierten Besatzungsmächte in den "Frankfurter Dokumenten" die Ministerpräsidenten aufgefordert, eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen. Diese sollte für die westlichen Zonen eine demokratische Verfassung ausarbeiten, die dann durch eine Volksabstimmung bestätigt werden sollte. Die Ministerpräsidenten, die die Bildung eines Weststaates ohne Einbeziehung der Sowjetischen Besatzungszone ausschlossen, traten dafür ein, einen Parlamentarischen Rat ein provisorisches Grundgesetz ausarbeiten zu lassen und auf eine Volksabstimmung zu verzichten.

 

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