Laut Auskunft der EU-Pressestelle ist Brüssel in die Aufgabe als Haupt-Verwaltungszentrum der EU »hereingewachsen«. Als im Jahre 1957 die sechs Mitgliedsländer der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg) die Römer Verträge unterzeichneten, war der Hauptsitz noch nicht eindeutig festgelegt. Die verschiedenen Organe wurden auf Brüssel, Luxemburg und Straßburg verteilt. Schon zu diesem Zeitpunkt war klar, dass keines der größeren Länder der EWG zum Zentrum gemacht werden könne - im Sinne einer Gleichberechtigung aller teilnehmenden Mitgliedsstaaten sollte die mögliche Vormachtstellung eines wirtschaftlich mächtigen Landes ausgeschlossen werden.
Belgien hat sich im Laufe der Jahre immer wieder als Zentrum der EU angeboten, stellte Grund und Boden zur Verfügung und unterstützte das Vorhaben nach allen Kräften. Zudem galt Brüssel als günstigste Alternative im Vergleich zu den Konkurrenz-Städten: Zentrale Lage innerhalb der Gemeinschaft, sprachliche Vielfalt oder die gute Verkehrsanbindung sind nur einige der Vorteile der belgischen Hauptstadt.
Erst im Amsterdamer Vertrag (1997) verteilte die inzwischen auf 15 Mitgliedsstaaten angewachsene EU ihre einzelnen Abteilungen auf die drei Orte Brüssel, Luxemburg und Straßburg endgültig fest. Brüssel gilt zwar als Hauptsitz der EU, aber auch die anderen beiden Städte beheimaten wichtige Organe: So sitzt z. B. seit Gründung der EWG der Europäische Gerichtshof nicht wie häufig angenommen in Brüssel, sondern nach wie vor in Luxemburg.