Wahrig Herkunftswörterbuch

Stab

mhd.
stap, stab,
ahd.
stab beruht auf der
idg.
Wurzel *steb(h) „stehen machen, aufstellen, stützen“; daraus lässt sich schließen, dass es zunächst in der Bedeutung „Stütze“ gebraucht wurde; der Stab, der anfangs vor allem der Züchtigung sowie der Beherrschung einer Herde diente, gewann mit der Zeit diverse andere, oft auch symbolische Funktionen hinzu: Feldherren besaßen Stäbe, die ihre Befehlsgewalt demonstrieren sollten (vom Befehlsstab ausgehend, bildete sich auch der Gebrauch des Begriffes Stab für „das Hilfspersonal von Kommandeuren“ heraus); Richter besaßen Stäbe, die ihre richterliche Gewalt symbolisierten: sie eröffneten und schlossen Verhandlungen durch Aufnehmen oder Niederlegen ihres Stabes und verhängten Todesurteile, indem sie den Stab über dem Kopf des Verurteilten zerbrachen und die Einzelteile vor ihm auf den Boden warfen (vgl. die heute noch gebräuchliche Redewendung über jmdn. (eigtl. jmdm.) den Stab brechen „jmdn. verurteilen“)
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