Lexikon

Liturgie

Geschichte
in der Antike ursprünglich freiwillige, jedoch als moralische Pflicht empfundene finanzielle Leistung für das griechische Gemeinwesen, z. B. Ausrüstung und Unterhalt eines Kriegsschiffs (Trierarchie), Stellung und Einstudierung von Theaterchören (Choregie), Unterhalt eines Gymnasiums auf ein Jahr (Gymnasiarchie) u. a. Jeder vermögende Bürger, auch der niedergelassene Fremde (Metöke), meist wohlhabender Kaufmann, war von der Liturgie als einer Art Steuer betroffen. Die Liturgie war an sich eine notwendige Einrichtung, da die Staatseinkünfte (eine Einkommensteuer war weitgehend unbekannt) stets relativ gering waren. Besonders im ptolemäischen und römischen Ägypten Zwangsleistung, die, seitdem auch Staats- und Gemeindeämter zu Liturgien gemacht waren (1. Jahrhundert n. Chr.), zum wirtschaftlichen Ruin der vermögenden, gesellschaftlich und politisch führenden Schichten führte, die zugleich Träger der antiken Kultur waren. Den Liturgien entsprachen im Römischen Reich nach Art und Auswirkung die „munera“ (Aufgaben, Lasten).
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