Lexikon
Notenbank
früher Zettelbankmit dem Recht zur Notenausgabe (Notenprivileg) ausgestattete Bank; sie reguliert als Trägerin der Geld- und Kreditpolitik den Geld- und Kreditverkehr eines Landes oder einer Währungsunion durch Anpassung des Zahlungsmittelumlaufs an die Bedürfnisse der Wirtschaft. Bis auf die USA ist in den meisten Staaten nur ein einziges, meist öffentlich-rechtliches Bankinstitut (Zentralnotenbank) mit dem Notenprivileg ausgestattet; in der Bundesrepublik Deutschland von 1957 bis 2002: die Deutsche Bundesbank; in Österreich: Oesterreichische Nationalbank; in der Schweiz: Schweizerische Nationalbank; im übrigen Ausland bis 2002: Banca d’Italia, Banque de France, Banque National de Belgique, Nederlandse Bank u. a.; seit 2002 in den Ländern der Eurozone die Europäische Zentralbank in Zusammenarbeit mit den Zentralbanken der Teilnehmerländer.
Europäische Zentralbank
Eurotower in Frankfurt
Eurotower in Frankfurt am Main, Sitz
der Europäischen Zentralbank
© European Central Bank, Frankfurt
Wissenschaft
News der Woche 31.10.2025
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Wissenschaft
»Mit einer optischen Uhr lassen sich feine Höhenunterschiede ermitteln«
Tanja Mehlstäubler entdeckte als junge Forscherin, wie präzise sich mit laser-gekühlten Atomen die Zeit messen lässt. Diese Technik entwickelt sie nun weiter. Das Gespräch führte Nikolaus Fecht Frau Professor Mehlstäubler, was hat Sie zur Miniaturisierung von Atomuhren motiviert? Während meiner Postdoc-Zeit in Paris arbeitete ich...