Lexikon
Protẹst
Scheck- und Wechselrecht
die notarielle Beurkundung der Verweigerung 1. der Zahlung, 2. beim Wechsel auch des Akzepts. Der Protest muss innerhalb einer bestimmten, kurz bemessenen Frist eingelegt werden (Wechsel: im Allgemeinen bis zum Ablauf des 2. Werktags nach Fälligkeit; Inlandsscheck: meist binnen 8 Tagen nach Ausstellung), als Voraussetzung für den strengen wechsel- bzw. scheckrechtlichen Regress; gesetzlich geregelt in Art. 44 ff. WG und Art. 40 ff. ScheckG.
Wissenschaft
Wege aus der Abhängigkeit
Seltene Erden sind nahezu unentbehrlich, schwer zu beschaffen und kompliziert zu recyceln.. Die Wissenschaft hat alle drei Herausforderungen angenommen.
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Wissenschaft
Schwamm drüber
Mikroorganismen waren lange Zeit nicht sehr beliebt bei uns Menschen – und das teilweise zurecht. Denn jahrtausendelang haben sie uns nichtmal gefragt, ob wir durch die von ihnen ausgelösten Infektionskrankheiten sterben möchten. Teilweise verteufeln wir sie aber zu Unrecht, weil wir ohne sie schnell auch einmal verhungert wären...