Lexikon
Recht
Berechtigungdie aus dem objektiven Recht fließende Befugnis (Anspruch) von Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft mit Rechtsfähigkeit (den natürlichen und juristischen Personen), das Recht im subjektiven Sinn (subjektives Recht) auf allen Rechtsgebieten. Subjektive Privatrechte sind u. a. dingliche Rechte, Gestaltungsrechte, obligatorische Rechte, Persönlichkeitsrechte und die familienrechtlichen Befugnisse, z. B. im Rahmen der elterlichen Gewalt. Als subjektiv-öffentliche Rechte sind besonders bedeutsam Grundrechte und Rechte der Beamten, ferner im Prozessrecht die Sachlegitimation. – Subjektives und objektives Recht sind Gegenstand der Rechtswissenschaft, besonders auch der Rechtsphilosophie und der Rechtsgeschichte.
Wissenschaft
Süßes ohne Reue
Wer auf Zucker verzichten will, greift häufig zu Lightprodukten mit Süßstoffen. Aber sind das tatsächlich gesündere Alternativen? von CAROLIN SAGE Unsere Beziehung zu Zucker ist ambivalent. Süßspeisen sind nicht nur fester Bestandteil unserer Ernährung, sondern auch unserer Kultur. Was wäre der Advent ohne Lebkuchen und...
Wissenschaft
Fisch ohne Meer
Die Ozeane sind überfischt, Schleppnetze und Beifang ein Problem. Aquakulturen sind mit Medikamenten belastet. Eine Lösung könnten vegetarische Alternativen sein, doch ihre Nährwerte reichen oft nicht an Fisch heran. Start-ups versuchen nun, das Beste beider Welten zu vereinen. von FRIDA KOCH Der Konsum von Fischen und anderen...