Lexikon
Streit um Schleswig
Die wirksame Sicherung der Rechte Deutschlands an Schleswig-Holstein beruht unbedingt auf Loslösung der Herzogtümer von Dänemark. Der Tod Friedrichs VII. hat die Verbindung der Herzogtümer mit Dänemark gelöst. Der Londoner Vertrag vom 8. Mai 1852, ohne Zustimmung der Volksvertretung und der berechtigten Agnaten zu Stande gekommen, und vom Bund nicht anerkannt, begründet kein Thronfolgerecht Christians IX. in den Herzogtümern. Im Gang des Rechts ist Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg zur Erbfolge berufen. Die Geltendmachung der Thronfolge des Herzogs Friedrich ist zugleich die Geltendmachung der Rechte Deutschlands an Schleswig-Holstein. Hieraus entspringt die Verpflichtung des deutschen Volkes, für seine verletzte Ehre, für sein gefährdetes Recht, für seine unterdrückten Stammesgenossen und ihren rechtmäßigen Fürsten jedes nötige Opfer zu bringen.
Wie frühkindlicher Zuckerkonsum unser Erkrankungsrisiko beeinflusst
Hoher Zuckerkonsum ist ein Risikofaktor für zahlreiche chronische Erkrankungen. Doch wie wirkt es sich aus, wenn schon kleine Kinder Zuckerhaltiges zu sich nehmen? Aufschluss geben Daten aus einem einzigartigen natürlichen Experiment: Nach dem Zweiten Weltkrieg rationierte Großbritannien noch bis ins Jahr 1953 den Zucker für die...
Wie Landwirtschaft das Klima schützt
Ackerbau und Viehhaltung gelten als ein wesentlicher Treiber des Klimawandels. Doch würde sie anders betrieben als bisher, könnte die Landwirtschaft im Gegenteil die Erderwärmung deutlich bremsen. von HARTMUT NETZ Vier Promille sollen es richten. Stiege der Humusgehalt aller landwirtschaftlichen Böden weltweit um nur vier...