Lexikon
Wahrnehmung berechtigter Interessen
Rechtfertigungsgrund bei Beleidigung und übler Nachrede. Straflos sind danach tadelnde Urteile über wissenschaftliche und künstlerische Leistungen, Äußerungen, die zur Durchsetzung von Rechten (z. B. in einer Klage) oder sonst zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden (§ 193 StGB). Bei Beleidigungsabsicht kann sich der Täter auf Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht berufen.
Wissenschaft
Ultraharte Weichtier-Zähne
Sie sind härter als Stahl, widerstandsfähig gegen Abnutzung und wachsen alle paar Tage nach: Diese Eigenschaften machen die Zähne der Käferschnecke nicht nur für die Biologie, sondern auch für die Materialforschung interessant. Eine Studie hat nun aufgedeckt, wie die Meeresweichtiere ihre Zähne mit Hilfe spezialisierter Proteine...
Wissenschaft
Wie individuelle Neurostimulation Parkinson-Symptome lindert
Menschen, die an Parkinson erkrankt sind, leiden unter dem charakteristischen Zittern ihrer Hände und Beine. Die Symptome schränken ihren Alltag stark ein. Künftig könnten diese Beschwerden mittels einer intelligenten Tiefenstimulation des Gehirns deutlich reduziert werden, wie Neurowissenschaftler herausgefunden haben. Das Neue...