Lexikon
Wohnsitz
die rechtlich vielfach und in allen Rechtsgebieten bedeutsame ständige Niederlassung an einem Ort oder auch an mehreren Orten (z. B. 2. Wohnsitz). Erforderlich für die rechtswirksame Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes im Rechtssinn ist ein diesbezüglicher Willensentschluss (Wohnsitzwillen). Nicht voll Geschäftsfähige können ohne Willen ihres gesetzlichen Vertreters einen Wohnsitz nicht begründen oder aufheben. Ein minderjähriges Kind teilt gewöhnlich den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt (§§ 7–11 BGB).
Wissenschaft
Biokohle aus menschlichem Kot als Dünger?
Landwirte brauchen Dünger, um ihre Felder und die darauf wachsenden Pflanzen mit ausreichend Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor zu versorgen. Chemische Düngemittel und Tierdung verschmutzen jedoch langfristig die Umwelt und sind nur begrenzt verfügbar. Eine natürliche Alternative könnten Düngemittel sein, die aus...
Wissenschaft
Die Chemie des Bioplastiks
Nach und nach erobern Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen den Markt. Dass es nicht schneller geht, hat Gründe.
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