Lexikon
Wohnsitz
die rechtlich vielfach und in allen Rechtsgebieten bedeutsame ständige Niederlassung an einem Ort oder auch an mehreren Orten (z. B. 2. Wohnsitz). Erforderlich für die rechtswirksame Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes im Rechtssinn ist ein diesbezüglicher Willensentschluss (Wohnsitzwillen). Nicht voll Geschäftsfähige können ohne Willen ihres gesetzlichen Vertreters einen Wohnsitz nicht begründen oder aufheben. Ein minderjähriges Kind teilt gewöhnlich den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt (§§ 7–11 BGB).
Wissenschaft
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Wie schnell wir altern, ist individuell unterschiedlich. Im Alter steigt jedoch bei uns allen das Risiko für neurodegenerative Erkrankungen wie Demenz. Neurobiologen haben nun 13 Proteine in unserem Blut identifiziert, die mit der Alterung unseres Gehirns in Verbindung stehen. Im Laufe des Lebens verändern sich demnach die...
Wissenschaft
Wie Aspirin gegen Krebsmetastasen wirken könnte
Aspirin wirkt nicht nur gegen Schmerzen oder Entzündungen, es kann bei manchen Krebsarten womöglich dabei helfen, Metastasen zu verhindern. Mithilfe von Mäusen haben Forschende nun eine Erklärung für diesen Effekt gefunden. Demnach hemmt die Acetylsalicylsäure einen Mechanismus, mit dem sich die metastasierenden Krebszellen vor...