Lexikon

Wohnsitz

die rechtlich vielfach und in allen Rechtsgebieten bedeutsame ständige Niederlassung an einem Ort oder auch an mehreren Orten (z. B. 2. Wohnsitz). Erforderlich für die rechtswirksame Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes im Rechtssinn ist ein diesbezüglicher Willensentschluss (Wohnsitzwillen). Nicht voll Geschäftsfähige können ohne Willen ihres gesetzlichen Vertreters einen Wohnsitz nicht begründen oder aufheben. Ein minderjähriges Kind teilt gewöhnlich den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt (§§ 711 BGB).
Spinnenseide-Faden
Wissenschaft

Warum werden Spinnenfäden durch Dehnung stärker?

Wenn Spinnen ihre Netze spinnen, ziehen sie mit ihren Hinterbeinen Seidenfäden aus ihren Spinndüsen. Dieses Ziehen ist löst nicht nur die Seide, sondern stärkt auch die Seidenfasern und führt so zu einem stabileren Netz. Nun haben Forschende herausgefunden, weshalb dieser Dehnungsprozess von so großer Bedeutung ist: Durch das...

Elektronik, Malaika Mihambo, Weitsprung
Wissenschaft

Goldgrube in der Schublade

Elektronik enthält kostbare Rohstoffe. Für die Industrie wären Altgeräte daher Schatzkisten. Doch viele Besitzer horten die Geräte ungenutzt zu Hause.

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