wissen.de Artikel
Einheitliche Standards für Einbürgerung
Die Innenminister der 16 Bundesländer haben sich auf ihrer Frühjahrskonferenz in Garmisch-Partenkirchen nach langer Diskussion auf bundesweit einheitliche Standards für die Einbürgerung geeinigt.
Danach müssen Ausländer, die einen deutschen Pass anstreben, in Zukunft wesentlich höhere Anforderungen erfüllen als bisher. Der Vorsitzende der Konferenz, der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) sprach von dem „Prinzip fordern und fördern.“ So sollen einheitliche Sprachtests und verpflichtende Einbürgerungskurse eingeführt werden. Die Standards für diese Kurse soll das Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entwickeln. Verschärft werden zudem die Einschränkungen für straffällig gewordenen Ausländer.
Die in Hessen und Baden-Württemberg vorgesehenen Einbürgerungstests sind vom Tisch. Dem reinen Wissenstest mit Fragebogen wollten die SPD-Länder nicht zustimmen. Die unionsregierten Länder hatten allerdings darauf bestanden, das Bekenntnis zu Werten und zur Verfassung bei der Einbürgerung zu testen. Einen reinen „Absitzschein“ dürfe es nicht geben.
Die Länder behalten dennoch Gestaltungsmöglichkeiten. So können sie selbst entscheiden, wo sie die Einbürgerungskurse – etwa bei der Volkshochschule - anbieten. Auch wo und wie sie die Prüfungen abnehmen, bleibt den Ländern überlassen. Selbst regeln können sie auch, ob nach dem Einbürgerungsprozess ein Eid oder ein staatsbürgerliches Bekenntnis stehen. Die unionsgeführten Länder Hessen, Niedersachsen und Bayern haben bereits angekündigt, einbürgerungswilligen Ausländern einen Eid auf das deutsche Grundgesetz abzuverlangen.