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17. Mai 1905  -  Die Geistlichen des Königreichs Württemberg ...

Die Geistlichen des Königreichs Württemberg werden ermächtigt, vor einer Leichenverbrennung im Verbrennungsraum einen herkömmlichen Trauergottesdienst zu halten. Dagegen muss auch weiterhin bei der Bestattung der Aschenreste im Grab oder Kolumbarium die Mitwirkung von Geistlichen unterbleiben.

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