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17. Mai 1941  -  Das Volkskommissariat für Auswärtige Angelegenheiten ...

Das Volkskommissariat für Auswärtige Angelegenheiten (Außenministerium) in der UdSSR gestattet diplomatischen Vertretern anderer Staaten Reisen in der Sowjetunion nur noch nach einer vorherigen Anmeldung bei den Behörden. Spionagetätigkeiten der Auslandsvertretungen sollen so verhindert werden.

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