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18. Juli 1931  -  Die Hälfte der Dienstbezüge der ...

Die Hälfte der Dienstbezüge der Reichsbeamten und Ruhegeldempfänger wird vorübergehend zehn Tage später als üblich ausgezahlt. Dies legt eine Notverordnung des deutschen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg fest.

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