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18. Mai 2005
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Berlin
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Berlin: Das Bundeskabinett beschließt ein Gesetz zur Offenlegung der Vorstandsgehälter börsennotierter Aktiengesellschaften. Die knapp 1000 börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland sollen von 2007 an den Verdienst, Gewinnbeteiligungen, Pensionsansprüche sowie Abfindungen ihrer Führungskräfte offen legen. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 50 000 möglich, allerdings können die Aktionäre die Manager von dieser Informationspflicht befreien.
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