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3. Oktober 1949  -  Nach dem in Frankfurt am ...

Nach dem in Frankfurt am Main unterzeichneten Handelsabkommen zwischen Österreich und der Bundesrepublik unterliegt der Warenaustausch nur noch wenigen Beschränkungen: Farben, Zellstoff und Kunstdünger dürfen nicht nach Österreich, Papier, Schnittholz und Edelstahl nur in bestimmten Mengen in die Bundesrepublik eingeführt werden.

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