Lexikon

Papst

[
griechisch pappas, lateinisch papa, „Vater“
]
alter Bischofstitel, heute nur noch verwendet für den Bischof von Rom als Oberhaupt und Repräsentant der katholischen Kirche. Diese versteht den Papst als Nachfolger des Apostels Petrus und dieses Petrusamt als von Christus eingesetzte Dauereinrichtung (Evangelium nach Matthäus 16,18). Das 1. Vatikanische Konzil (1869/1870) beschreibt das Petrusamt als obersten Jurisdiktionsprimat (Gesetzgebungsgewalt, Aufsichtsrecht, Gerichtsbarkeit) und oberstes Lehramt (Unfehlbarkeit, d. h. Bewahrtwerden vor Irrtum, bei der feierlichen Verkündigung von Lehrsätzen in Glaubens- und Sittenfragen für die ganze Kirche). Nach der Wahl eines Papstes durch die Kardinäle übt dieser sein Amt auf Lebenszeit aus (freiwilliger Rücktritt ist möglich, jedoch keine Absetzung). Seine völkerrechtliche Stellung ist die eines Souveräns aus eigenem Recht, der von anderem staatlichen Recht unabhängig ist. Derzeitiger Papst (seit 2013) ist Franziskus I. Papsttum.
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