Lexikon
Berufsverbot
Strafrecht
Untersagung der Ausübung eines Berufs, Gewerbes oder Gewerbezweigs. Im Strafrecht kann ein Berufsverbot zusätzlich als Sicherungsmaßregel ausgesprochen werden, wenn der Täter wegen einer rechtswidrigen Tat, die er unter Missbrauch seines Berufs oder Gewerbes begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten verurteilt wird. Das Berufsverbot wird im Urteil für mindestens ein Jahr, höchstens für 5 Jahre ausgesprochen (§ 70 StGB). Zuwiderhandlungen gegen das Berufsverbot sind nach § 145c StGB strafbar. – Ähnlich in der
Schweiz
bei Berufen, die öffentliche Bewilligung erfordern. – Im österreichischen
Strafrecht ist ein Berufsverbot nur bei einzelnen bestimmten Tatbeständen vorgesehen, z. B. bei Verschulden im Apothekerbetrieb, bei Ärzten, Baumeistern.
Wissenschaft
»Weder abgeschlossen noch aufgearbeitet«
In Form von Arzneimitteln können Hormone beachtliche Wirkung auf den Körper haben – auch unvorhergesehene wie im Fall Duogynon. Das Gespräch führte SIGRID MÄRZ Frau Prof. Nemec, Ihr Forschungsprojekt beleuchtet die Geschichte hormoneller Schwangerschaftstests, die Millionen Frauen weltweit in den 1950er- bis 1980er-Jahren...
Wissenschaft
Die Blumen der Arktis
Arktische Pflanzen haben beeindruckende Strategien entwickelt, um unter extremen Bedingungen zu überleben – und sie verändern sich weiter, als Reaktion auf ein wärmeres Klima. von MARLENA ABRIL WEGNER Weiße, endlose Landschaften aus Eis und Schnee, gefrorene Meere – eine kalte Wüste. Das ist das Bild, das viele Menschen mit der...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Das vernetzte Gehirn
News der Woche 09.08.2024
Eine Fliege für die Forschung
Die Kraft der Kunst
Das Nordmeer auf der Nachbarwelt
Das Kosmologische Prinzip