Lexikon

Beteiligung

dauernde oder vorübergehende Kapitaleinlage einer Person oder Personenmehrheit bei einer Handelsgesellschaft (z. B. OHG, KG, AG), verbunden mit Gewinn- und Risikobeteiligung. Als Beteiligung im Sinn des Aktiengesetzes und als wesentliche Beteiligung in steuerrechtlichem Sinn gilt ein Anteil von 25% oder mehr am Grund- oder Stammkapital eines Unternehmens; gemäß § 20 AktG ist die Beteiligung mitteilungspflichtig. Holdinggesellschaft.
sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Das Universum in der Wurmkiste

Hatten Sie schon mal das Vergnügen mit einem Schleimpilz? Nein, das ist ausnahmsweise nicht sarkastisch gemeint. Ein Schleimpilz ist keine ungustiöse und unangenehme Erkrankung der Schleimhäute, sondern eine faszinierende Kreatur, die eigentlich sehr schön anzusehen ist. Tatsächlich handelt es sich bei einem Schleimpilz auch gar...

Batterie, Flugzeug
Wissenschaft

Flug in die Zukunft

Der Luftverkehr gilt als sehr schädlich für das Klima. Doch es gibt vielversprechende Konzepte, um das zu ändern. von HARTMUT NETZ In Norwegen beginnt bald eine neue Ära das Fliegens – wenn auch zunächst nur in einem recht bescheidenen Maßstab. In vier Jahren soll in dem skandinavischen Land das erste vollelektrische...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon