Lexikon

Beteiligung

dauernde oder vorübergehende Kapitaleinlage einer Person oder Personenmehrheit bei einer Handelsgesellschaft (z. B. OHG, KG, AG), verbunden mit Gewinn- und Risikobeteiligung. Als Beteiligung im Sinn des Aktiengesetzes und als wesentliche Beteiligung in steuerrechtlichem Sinn gilt ein Anteil von 25% oder mehr am Grund- oder Stammkapital eines Unternehmens; gemäß § 20 AktG ist die Beteiligung mitteilungspflichtig. Holdinggesellschaft.
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Ein Molekül voll Hoffnung

Die Corona-Impfungen haben die mRNA berühmt gemacht. Doch sie waren nur der Anfang. Künftig könnten die kleinen Moleküle seltene Erkrankungen heilen und die Prävention von Herzinfarkten revolutionieren. von EDDA GRABAR Frühsommer 2021. Es hätte für Christian Wawrzinek nicht besser laufen können – den Zahnmediziner, der mit seinem...

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Die weiße Welt

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