Lexikon
Bismarck
Der Weg zur Reichsgründung
In den frühen 1850er Jahren bildete sich unter Preisgabe konservativer Prinzipienpolitik Bismarcks Auffassung von Realpolitik heraus: Leitlinie sollte das Interesse der preußischen (deutschen) Großmacht bei Respektierung der Interessen der übrigen Großmächte sein.
Von König Wilhelm I. im Verfassungskonflikt 1862 zum preußischen Ministerpräsidenten berufen, vermochte Bismarck die Autorität der Monarchie gegen das Parlament durchzusetzen. Überzeugt von der Unmöglichkeit eines dauernden Nebeneinanders der beiden Mächte Österreich und Preußen im Deutschen Bund, zielte Bismarck auf das Ausscheiden Österreichs und auf die Vorherrschaft Preußens in Deutschland. 1864 gelang es ihm, unter Umgehung des Deutschen Bundes, Österreich zur Beteiligung am Deutsch-Dänischen Krieg zu veranlassen, der letztlich auf die Annexion Schleswigs und Holsteins durch Preußen gerichtet war. Als es über die Verwaltung der eroberten Herzogtümer zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Siegern kam, wirkte Bismarck auf eine gewaltsame Lösung der deutschen Frage hin. Nach dem preußischen Sieg im Deutschen Krieg von 1866 wurde der Deutsche Bund aufgelöst und Österreich aus dem nationalstaatlichen Einigungsprozess ausgeschlossen.
Bismarck setzte die Annexion nicht nur Schleswigs und Holsteins, sondern auch Hannovers, Kurhessens, Nassaus und Frankfurts durch, gründete den Norddeutschen Bund, schloss mit den süddeutschen Staaten Schutz- und Trutzbündnisse und bezog sie in den Deutschen Zollverein mit ein.
Infolge der Stärkung Preußens steigerten sich die deutsch-französischen Gegensätze so, dass die spanische Thronkandidatur eines Hohenzollernprinzen zum Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 führte. In zähen Verhandlungen hatte Bismarck zuvor den Beitritt der süddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund erreicht. Seine Bemühungen um die nationale Einigung gipfelten nach dem Sieg der deutschen Truppen in der Kaiserproklamation Wilhelms I. am 18. 1. 1871 in Versailles und der Gründung des Deutschen Reiches. Die Verfassung des Reichs als konstitutionelle Monarchie mit einem aus gleichem Wahlrecht hervorgegangenen Reichstag spiegelte die Verbindung von Zielen der liberalen deutschen Nationalbewegung mit den Wesenszügen des preußischen Beamten- und Militärstaates wider. Bismarck wurde Reichskanzler des neuen Nationalstaates.
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