Lexikon
Jugoslạwien
Die Ära Tito
Beherrschende Kraft der Nachkriegsentwicklung war von Anfang an die Kommunistische Partei im Rahmen des Antifaschistischen Volksbefreiungsrates AVNOJ (dominierender Politiker war Tito, bis 1953 Ministerpräident, dann Staatspräsident, seit 1971 Präsident des Staatspräsidiums). Nach den Wahlen zur Konstituierenden Versammlung vom 11. 11. 1945, die eine überwältigende Mehrheit für die von den Kommunisten beherrschte Volksfront ergaben, wurde am 29. 11. 1945 die Föderative Volksrepublik Jugoslawien ausgerufen. Schon 1945 wurde ein Freundschaftspakt mit Moskau geschlossen. Die Wirtschaft wurde nach sozialistischen Grundsätzen umgestaltet. Die Verfassung vom 30. 1. 1946 gliederte Jugoslawien in 6 Republiken: Serbien (mit den autonomen Provinzen Vojvodina und Kosovo), Kroatien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina, Makedonien und Montenegro. Die Verfassung orientierte sich an der sowjetischen Verfassung von 1936. Formell war die Regierung vom Vertrauen der beiden Kammern des Parlaments (Bundes- und Länderkammer) abhängig. Eigentliches Machtzentrum war das Politbüro der Kommunistischen Partei Jugoslawiens mit Tito an der Spitze. Jeglicher Widerstand gegen das System wurde unterdrückt.
1948 kam es wegen des jugoslawischen Widerstands gegen die sowjetische Bevormundung – u. a. hinsichtlich von Moskau abgelehnter Ambitionen Titos auf Albanien – zum Bruch mit der UdSSR und zum Ausschluss Jugoslawiens aus dem Kominform. Gleichzeitig kündigte die UdSSR den Freundschaftsvertrag mit Jugoslawien Das Land bemühte sich nun um einen eigenständigen Weg zum Sozialismus. Die Wirtschaft wurde dezentralisiert und die Arbeiterselbstverwaltung eingeführt. Der VI. Parteitag 1952 wandelte die Kommunistische Partei in den Bund der Kommunisten Jugoslawiens (BdKJ) um. Die neue Verfassung vom 13. 1. 1953 institutionalisierte mit der Schaffung eines Produzentenrats das Prinzip der Arbeiterselbstverwaltung. Ein Bundesvollzugsrat bildete die Regierung. Der Vorsitzende des Rats (Tito) war gleichzeitig Staatspräsident. Als das Politbüro-Mitglied M. Djilas weitergehende demokratische Reformen forderte, wurde es 1954 aller Parteiämter enthoben und später auch inhaftiert. Außenpolitisch suchte Jugoslawien nun einen unabhängigen Kurs zu steuern. Sowjetische Wirtschaftssanktionen und militärischer Druck wurden kompensiert durch wirtschaftliche und militärische Hilfe seitens der Westmächte.
1954 wurde der 2. Balkanpakt (mit Griechenland und der Türkei) geschlossen und der Konflikt mit Italien um Triest beigelegt. 1955 erfolgte die Aussöhnung mit der UdSSR, die den jugoslawischen Anspruch auf Eigenständigkeit anerkannte; trotzdem kam es immer wieder zu Differenzen (so nach dem Ungarnaufstand 1956). Eine herausgehobene Stellung gewann Jugoslawien innerhalb der Bewegung der blockfreien Staaten. 1961 fand in Belgrad die erste Konferenz der Blockfreien statt. Jugoslawien gehörte dem Warschauer Pakt nicht an, es war aber assoziiertes Mitglied des Rats für gegenseitige Wirtschaftshilfe (COMECON).
Die neue Verfassung vom 7. 4. 1963 konstituierte die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien. Das Amt des Staatspräsidenten wurde von dem des Ministerpräsidenten getrennt. Tito wurde im Juni 1963 auf Lebenszeit zum Staatspräsidenten gewählt. Gleichzeitig sollte mit der neuen Verfassung die Selbstständigkeit der Einzelrepubliken gestärkt werden. 1966 enthob Tito den Vizepräsidenten und Geheimdienstchef A. Ranković wegen Machtmissbrauchs seiner Ämter. 1968 verurteilte Jugoslawien die gewaltsame Niederschlagung des Prager Frühlings. Im Innern verfolgte das Regime allerdings weiter eine repressive Politik. Autonomiebestrebungen in Kroatien wurden 1971 gewaltsam unterdrückt. Um die nationalen Probleme zu lösen, ließ Tito 1974 eine neue Verfassung verabschieden, die den jugoslawischen Föderalismus beleben sollte. Bei der Besetzung von Staatsämtern wurde ein Rotationsprinzip eingeführt. Bis zum Tode Titos war das Amt des Staatspräsidenten davon allerdings ausgenommen. Außerdem erhielten die einzelnen Republiken größere wirtschaftliche Kompetenzen.
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