Lexikon
kathọlische Kirche
römisch-katholische Kirchenach katholischer Lehre die von Christus selbst gestiftete, nach Matthäus 16,18 auf den Felsen Petri gebaute, eine, heilige, katholische, apostolische, sichtbare, unvergängliche, unfehlbare, allein selig machende Kirche, durch den Papst in Rom repräsentiert. Dieser ist nach katholischer Lehre als Stellvertreter des unsichtbaren Christus das sichtbare Haupt der katholischen Kirche. Die kirchliche Amtsgewalt gliedert sich in das Priesteramt, Lehramt und Hirtenamt. Das Priesteramt dient vornehmlich der Spendung der sieben Sakramente und der sonstigen Gnadenmittel. Das Lehramt bewahrt die absolute Wahrheit der der Kirche anvertrauten Heilslehren, die aus der Hl. Schrift und aus der mündlich in der Kirche überlieferten apostolischen Tradition zu entnehmen sind. Mit und unter dem Papst sind die Bischöfe Träger des Lehramts. Das Hirtenamt umfasst die vollständige weltliche und geistliche Leitung der Kirche und ihrer Glieder. Das geltende Kirchenrecht ist im Codex Iuris Canonici (CIC, neu 1983) festgelegt.
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