Lexikon
Notwehr
Völkerrecht
der Widerstand, ggf. auch mit Waffengewalt, entweder eines Staats gegen einen völkerrechtswidrigen bewaffneten Angriff oder der Bevölkerung eines Staats gegen widerrechtliche, mit Waffengewalt oder unter Androhung von Waffengewalt durchgeführte Unterdrückung durch eine fremde oder die eigene Regierung, die sich dabei fremder Hilfe bedient. In den genannten Fällen ist die Notwehr des angegriffenen Staats bzw. der unterdrückten Bevölkerung völkerrechtlich grundsätzlich zulässig; die Notwehrsituation entbindet jedoch den Verteidiger nicht von der Einhaltung der für jeden bewaffneten Konflikt geltenden völkerrechtlichen Normen.
Wissenschaft
Die Wikinger kamen mit Pferd und Hund
Auf einem englischen Wikingerfriedhof aus dem 9. Jahrhundert wurden in einem Grab Knochen von Menschen und Tieren gefunden. Das Überraschende: Die Wikinger hatten diese Tiere über die Nordsee mitgebracht. von ALEXANDRA BLOCH PFISTER Mehr als 300 Jahre überfielen, plünderten und brandschatzten Wikinger europäische Küstenregionen,...
Wissenschaft
Wärme aus Wasser
Mit Techniken, die Energie aus Flüssen, Seen oder dem Abwasser-Kanalnetz schöpfen, lassen sich Wohnhäuser und Gewerbebetriebe beheizen. Das Potenzial ist enorm. von HARTMUT NETZ Wenn bislang von der Energiewende die Rede war, ging es fast immer um elektrischen Strom. Wärmeenergie war dagegen nur selten Thema. Das zeugt von einer...
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