Lexikon

Notwehr

Völkerrecht
der Widerstand, ggf. auch mit Waffengewalt, entweder eines Staats gegen einen völkerrechtswidrigen bewaffneten Angriff oder der Bevölkerung eines Staats gegen widerrechtliche, mit Waffengewalt oder unter Androhung von Waffengewalt durchgeführte Unterdrückung durch eine fremde oder die eigene Regierung, die sich dabei fremder Hilfe bedient. In den genannten Fällen ist die Notwehr des angegriffenen Staats bzw. der unterdrückten Bevölkerung völkerrechtlich grundsätzlich zulässig; die Notwehrsituation entbindet jedoch den Verteidiger nicht von der Einhaltung der für jeden bewaffneten Konflikt geltenden völkerrechtlichen Normen.
hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Immer weniger wissenschaftlicher Fortschritt?

Es scheint, als wäre der wissenschaftliche Fortschritt allgegenwärtig und unaufhaltsam: immer intelligentere Künstliche Intelligenz, immer smartere Smartphones, immer realere virtuelle Realität. Erstaunlich!  Doch, wie neu ist das alles wirklich? Ist ein faltbares Smartphone eine bahnbrechende Erfindung? Ist es ein Zeichen des...

hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Sind die Klimaziele noch erreichbar?

Einen Zustand zu erreichen, in dem sich die Menge der durch Menschen verursachten Treibhausgase in der Atmosphäre nicht weiter erhöht, ist in den vergangenen Jahren zum zentralen Ziel des Klimaschutzes geworden. Im Englischen hat sich dafür mittlerweile der Begriff „Net Zero“ etabliert, der sinngemäß mit Netto-null-Emissionen...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon