Lexikon
Nutznießung
im bürgerlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland die gesetzliche Befugnis zur Gewinnung der Nutzungen des eingebrachten Guts der Frau durch den Ehemann im früheren Güterstand der Nutzverwaltung (bis 1. 4. 1953) bzw. des Kindesvermögens im Kindschaftsrecht; zu unterscheiden vom Nießbrauch.
Wissenschaft
Weniger Unfälle durch autonome Fahrzeuge
Wer fährt sicherer, Mensch oder von künstlicher Intelligenz gesteuerte Maschine? Anhand von Unfalldaten von autonomen und menschengesteuerten Fahrzeugen in den USA zeigt eine Studie nun: Selbstfahrende Autos sind tatsächlich seltener in Unfälle verwickelt und für die meisten Verkehrssituationen die zuverlässigere Wahl. Bei...
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News der Woche 13.12.2024
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