Lexikon
Nutznießung
im bürgerlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland die gesetzliche Befugnis zur Gewinnung der Nutzungen des eingebrachten Guts der Frau durch den Ehemann im früheren Güterstand der Nutzverwaltung (bis 1. 4. 1953) bzw. des Kindesvermögens im Kindschaftsrecht; zu unterscheiden vom Nießbrauch.
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News der Woche 17.10.2025
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Freie Wissenschaft bringt mehr Innovationen hervor
Je freier die Wissenschaft, desto höher ist die Innovationskraft einer Gesellschaft. Das zeigt eine Studie, die für 157 Länder der Welt ausgewertet hat, inwieweit sich der Grad akademischer Freiheit auf die Anzahl der Patentanmeldungen und -zitierungen aus dem jeweiligen Land auswirkt. Demnach haben seit dem Jahr 1900 zwar...
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