Lexikon
Nutznießung
im bürgerlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland die gesetzliche Befugnis zur Gewinnung der Nutzungen des eingebrachten Guts der Frau durch den Ehemann im früheren Güterstand der Nutzverwaltung (bis 1. 4. 1953) bzw. des Kindesvermögens im Kindschaftsrecht; zu unterscheiden vom Nießbrauch.
Wissenschaft
Goldgrube in der Schublade
Elektronik enthält kostbare Rohstoffe. Für die Industrie wären Altgeräte daher Schatzkisten. Doch viele Besitzer horten die Geräte ungenutzt zu Hause.
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Wissenschaft
Meinung ohne Ahnung
Wer in den Jahren des Kalten Krieges zwischen Ost und West aufgewachsen ist – wie der Autor vom Jahrgang 1947 –, hat in der Schule gelernt, dass der Westen mit der Freiheit zu punkten versuchte und sie bewahren wollte, während der Osten Wert auf den Frieden legte und ihn zu garantieren schien. Nun führt Russland […]
Der...
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