Lexikon

öffentliches Recht

im subjektiven Sinn
die dem Hoheitsträger oder dem Staatsbürger im Einzelnen zustehende öffentlich-rechtliche Befugnis; als subjektives öffentliches Recht vor allem Abwehr- und Leistungsansprüche des Einzelnen gegen den Hoheitsträger. Ihre gerichtliche Geltendmachung ist in Art. 19 GG garantiert.
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Wissenschaft

Die Krux mit der Anwendung

Apply or die!“, lautet eine Floskel, die auf eine eher ungeliebte Entwicklung im Forschungsbetrieb abzielt – „Wende an oder stirb!“ Sarkastisch steht sie für den zunehmenden Druck, dass die Wissenschaft möglichst Ergebnisse produzieren solle, die unmittelbar in konkrete Anwendungen münden können. Klar, das ist kein schlechtes...

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Wissenschaft

Clevere Technik für eine nachhaltige Zukunft

Der Epochenwandel droht die Welt zu überfordern: Kraftwerke, Gebäude und Verkehr müssen auf erneuerbare Energien umgestellt werden, die Industrie auf Ressourcenschonung, die Landwirtschaft auf Nachhaltigkeit. Hilfe kommt von Maschinen mit Künstlicher Intelligenz. von ULRICH EBERL Vor 265 Jahren beschrieb der Naturforscher Carl...

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