Lexikon

öffentliches Recht

im subjektiven Sinn
die dem Hoheitsträger oder dem Staatsbürger im Einzelnen zustehende öffentlich-rechtliche Befugnis; als subjektives öffentliches Recht vor allem Abwehr- und Leistungsansprüche des Einzelnen gegen den Hoheitsträger. Ihre gerichtliche Geltendmachung ist in Art. 19 GG garantiert.
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Wissenschaft

Gefälschte Abgaswerte

Neben CO2 zählt Methan (CH4) zu den schädlichsten Treibhausgasen, wenn es um Erderwärmung geht. Geruchlos, unsichtbar und leicht entzündlich hat es innerhalb der ersten 20 Jahre nach seiner Freisetzung sogar eine etwa 84-fach stärkere Treibhauswirkung als CO2. Die Menge an Methan in der Atmosphäre hat der Mensch in den letzten...

Triebwerk, Maschine,
Wissenschaft

Grips im Gefüge

Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...

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