Lexikon
Pflicht
das Gebot, einer Norm entsprechend zu handeln. Ohne die Möglichkeit eines Andershandelns (Willkür im engeren Sinne) gibt es keine Pflicht. Pflichtbewusst oder aus Pflicht handeln heißt, einem Sollen gemäß zu wollen und zu handeln (Wille im engeren Sinne). Die Pflichtenlehre ist seit den Stoikern Teil der Ethik. Für I. Kant ist Pflicht ein Gebot der praktischen Vernunft und schließt Selbstgesetzgebung ein.
Wissenschaft
Sanfter Strom
Mit nichtinvasiven Hirnstimulationen lassen sich Patienten nach einem Schlaganfall Erfolg versprechend behandeln. Auch bei Depressionen kann das Verfahren zum Einsatz kommen. von CHRISTIAN JUNG Ein Schlaganfall verursacht viel Durcheinander im Gehirn. Ausgelöst durch einen schlagartig auftretenden Mangel an Sauerstoff, kommt es...
Wissenschaft
Das Salz des Meeres
Meer und Salz gehören untrennbar zusammen – zumindest als Begriffe. Doch die Natur und der Mensch fanden Wege, das „weiße Gold“ vom Wasser zu trennen. Von ROLF HEßBRÜGGE Hallstatt im Salzkammergut: Die österreichische Postkarten-Idylle lockt bis zu einer Million Touristen pro Jahr hierher, vor allem aus Fernost. Neben den...