Lexikon

Protektort

Völkerrecht
[
das; lateinisch
]
die halbkoloniale „Schutzherrschaft“ vorwiegend eines europäischen Staats (Schutzmacht) über ein afrikanisches oder asiatisches Gebiet; auch ein solches Gebiet selbst (Schutzgebiet). Der Schutzmacht steht die außenpolitische Vertretung zu, sie übt den militärischen Schutz aus und regelt die Finanzen und die Wirtschaft. Das Protektorat unterscheidet sich von einer Kolonie durch die etwas größere Autonomie, die jedoch nie Souveränität bedeutet. Im Übrigen ist Protektorat eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Gestaltungen, z. B. die früheren Protektorate Frankreichs über Tunis und Marokko (Verträge von 1881 und 1912), Spaniens über Marokko, Großbritanniens über Kuwait, Bahrein, Oman, Nordrhodesien (jetzt: Sambia) und Uganda. Eine Übertragung auf quasistaatsrechtliche (innerstaatliche) Verhältnisse war das Protektorat Böhmen und Mähren 1939.
Irdischer Trabant: Heute beträgt die – aufgrund seiner elliptischen Bahn schwankende – Entfernung des Mondes 363.300 bis 405.500 Kilometer. Das war nicht immer so, denn der Abstand vergrößert sich seit Milliarden von Jahren. Das Foto machte NASA-Astronaut Jeff Williams an Bord der Internationalen Raumstation am 18. August 2016 rund 400 Kilometer über dem Atlantik.
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