Lexikon

Protektort

Völkerrecht
[
das; lateinisch
]
die halbkoloniale „Schutzherrschaft“ vorwiegend eines europäischen Staats (Schutzmacht) über ein afrikanisches oder asiatisches Gebiet; auch ein solches Gebiet selbst (Schutzgebiet). Der Schutzmacht steht die außenpolitische Vertretung zu, sie übt den militärischen Schutz aus und regelt die Finanzen und die Wirtschaft. Das Protektorat unterscheidet sich von einer Kolonie durch die etwas größere Autonomie, die jedoch nie Souveränität bedeutet. Im Übrigen ist Protektorat eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Gestaltungen, z. B. die früheren Protektorate Frankreichs über Tunis und Marokko (Verträge von 1881 und 1912), Spaniens über Marokko, Großbritanniens über Kuwait, Bahrein, Oman, Nordrhodesien (jetzt: Sambia) und Uganda. Eine Übertragung auf quasistaatsrechtliche (innerstaatliche) Verhältnisse war das Protektorat Böhmen und Mähren 1939.
Mastodon
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Neue Einblicke in die Evolution des Mastodons

Neben den Mammuts gab es während der Eiszeit noch ein weiteres Rüsseltier – das Mastodon. Dessen Evolutionsgeschichte ist offenbar komplexer als bisher angenommen. Das zeigen Analysen alter DNA aus den Knochen und Stoßzähnen von sieben Exemplaren dieser amerikanischen Megafauna. Demnach wanderten die Mastodons in Folge von...

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