Lexikon
Protektorạt
Völkerrecht
[
das; lateinisch
]die halbkoloniale „Schutzherrschaft“ vorwiegend eines europäischen Staats (Schutzmacht) über ein afrikanisches oder asiatisches Gebiet; auch ein solches Gebiet selbst (Schutzgebiet). Der Schutzmacht steht die außenpolitische Vertretung zu, sie übt den militärischen Schutz aus und regelt die Finanzen und die Wirtschaft. Das Protektorat unterscheidet sich von einer Kolonie durch die etwas größere Autonomie, die jedoch nie Souveränität bedeutet. Im Übrigen ist Protektorat eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Gestaltungen, z. B. die früheren Protektorate Frankreichs über Tunis und Marokko (Verträge von 1881 und 1912), Spaniens über Marokko, Großbritanniens über Kuwait, Bahrein, Oman, Nordrhodesien (jetzt: Sambia) und Uganda. – Eine Übertragung auf quasistaatsrechtliche (innerstaatliche) Verhältnisse war das Protektorat Böhmen und Mähren 1939.
Wissenschaft
Das ewige Kohlendioxid
Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen – besonders nicht beim Thema Klimawandel. Denn CO2, das bedeutendste Klimagas, hat eine andere Zeitskala als der Mensch. Von Rainer Kurlemann Viele Menschen träumen davon, dem Nachwuchs etwas für die Ewigkeit zu hinterlassen. Doch nicht jedes Vermächtnis an die nächste...
Wissenschaft
Zurück zum Mond
Am 20. Juli 1969 landeten die ersten Menschen auf dem Mond, die letzten verließen ihn am 14. Dezember 1972. Seit mehr als 50 Jahren waren nur noch Roboter dort oben. Einer der Hauptgründe dafür ist sicherlich, dass die bemannten Mondmissionen extrem teuer waren: Mehr als 25 Milliarden US-Dollar kostete das Apollo-Programm....