Lexikon
Protektorạt
Völkerrecht
[
das; lateinisch
]die halbkoloniale „Schutzherrschaft“ vorwiegend eines europäischen Staats (Schutzmacht) über ein afrikanisches oder asiatisches Gebiet; auch ein solches Gebiet selbst (Schutzgebiet). Der Schutzmacht steht die außenpolitische Vertretung zu, sie übt den militärischen Schutz aus und regelt die Finanzen und die Wirtschaft. Das Protektorat unterscheidet sich von einer Kolonie durch die etwas größere Autonomie, die jedoch nie Souveränität bedeutet. Im Übrigen ist Protektorat eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Gestaltungen, z. B. die früheren Protektorate Frankreichs über Tunis und Marokko (Verträge von 1881 und 1912), Spaniens über Marokko, Großbritanniens über Kuwait, Bahrein, Oman, Nordrhodesien (jetzt: Sambia) und Uganda. – Eine Übertragung auf quasistaatsrechtliche (innerstaatliche) Verhältnisse war das Protektorat Böhmen und Mähren 1939.
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Der Todbringer
Süditalien verliert seine Olivenbäume, Mallorca seine Mandeln, Frankreich bangt um seinen Wein. Ein unsichtbarer Feind dringt nach Europa ein: das Bakterium Xylella fastidiosa. von ROMAN GOERGEN Die süditalienischen Landschaften sehen aus wie nach einem Feuer, doch es hat nicht gebrannt. In weiten Teilen Apuliens stehen...
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Neue Definition für Adipositas vorgeschlagen
Ob eine Person übergewichtig ist, wird bisher anhand des Verhältnisses von Gewicht und Körpergröße bestimmt. Dieser sogenannte Body-Mass-Index (BMI) berücksichtigt aber nicht die Verteilung des Fettes im Körper und lässt zudem außer Acht, dass beispielsweise auch viel Muskelmasse zu einem hohen Gewicht führen kann. Eine...