Lexikon

psychitrisches Krankenhaus

Krankenhaus zur Behandlung psychisch Kranker. Diente dieses früher oft nur als Aufbewahrungsort chronisch Kranker, werden hier heute Therapieformen angewandt, die nur bei stationärem Aufenthalt möglich sind. Meist erfolgt die Einweisung auf Wunsch des Patienten, manchmal ist aber auch eine Zwangseinweisung erforderlich. Das Gericht ordnet die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach §63 StGB an, wenn ein Täter wegen fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit nicht bestraft werden kann, aber für die Allgemeinheit gefährlich ist. Im Unterschied zum früheren Recht, das auf den Verwahrungsgedanken ausgerichtet war, richtet sich die Behandlung des psychisch kranken Täters nach ärztlichen Gesichtspunkten; er soll nach Möglichkeit geheilt oder sein Zustand so weit gebessert werden, dass er nicht mehr gefährlich ist.
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