Lexikon
Vortäuschen einer Straftat
Straftatbestand gemäß § 145 d des Strafgesetzbuches, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Strafbar macht sich danach, „wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder dass die Verwirklichung einer rechtswidrigen Tat bevorstehe“.
Wissenschaft
Wem gehört der Weltraum?
Auch im All herrschen Recht und Ordnung. Eine irdische Einführung in außerirdisches Recht. von FRANZISKA KONITZER Zugegeben, auf der Liste der internationalen Zwischenfälle rangiert der Tod einer kubanischen Kuh weit unten. Aber er sorgte doch für einige Aufregung. Am 30. November 1960 war eine US-amerikanische Rakete vom Typ...
Wissenschaft
Genesen, aber nicht gesund
Die Spätfolgen einer Corona-Infektion sind vielfältig. Das erschwert Forschung und Behandlung.
Der Beitrag Genesen, aber nicht gesund erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch
Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wie Landwirtschaft das Klima schützt
Schwamm drüber
Sternzeichen Rindsroulade
CRISPR/Cas im Praxistest
Das Harte unterliegt
Fisch statt Kuh