Lexikon

Vortäuschen einer Straftat

Straftatbestand gemäß § 145 d des Strafgesetzbuches, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Strafbar macht sich danach, „wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder dass die Verwirklichung einer rechtswidrigen Tat bevorstehe“.
Weltraum, Amerika, Mond
Wissenschaft

Wem gehört der Weltraum?

Auch im All herrschen Recht und Ordnung. Eine irdische Einführung in außerirdisches Recht. von FRANZISKA KONITZER Zugegeben, auf der Liste der internationalen Zwischenfälle rangiert der Tod einer kubanischen Kuh weit unten. Aber er sorgte doch für einige Aufregung. Am 30. November 1960 war eine US-amerikanische Rakete vom Typ...

Covid, Longcovid
Wissenschaft

Genesen, aber nicht gesund

Die Spätfolgen einer Corona-Infektion sind vielfältig. Das erschwert Forschung und Behandlung.

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