Lexikon

Vortäuschen einer Straftat

Straftatbestand gemäß § 145 d des Strafgesetzbuches, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Strafbar macht sich danach, „wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder dass die Verwirklichung einer rechtswidrigen Tat bevorstehe“.
Ammoniak-Reaktor
Wissenschaft

Umweltfreundliches Ammoniak aus Abwasser

Die industrielle Herstellung von Ammoniak benötigt bislang viel Energie und ist für hohe CO2-Emissionen verantwortlich. Eine Studie zeigt nun eine Alternative auf: Mit Hilfe eines elektrochemischen Ansatzes ist es Forschenden gelungen, Ammoniak aus nitratbelastetem Abwasser zu gewinnen. Dabei kommt ein Dreikammer-System zum...

Zwergnilpferde und Fundstätten
Wissenschaft

Steinzeitmenschen könnten Zwerg-Megafauna ausgerottet haben

Vor etwa 14.000 Jahren waren auf Zypern Zwergflusspferde und Zwergelefanten weit verbreitet. Doch nachdem die ersten Menschen begannen, die Insel zu besiedeln, starben beide Arten innerhalb weniger Jahrhunderte bis Jahrtausende aus. Was das nur eine zeitliche Koinzidenz oder steckte ein kausaler Zusammenhang dahinter? Eine Studie...

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