Lexikon

Widerstand

Strafrecht
Widerstand gegen die Staatsgewalt, die gewalttätige oder mit Gewaltanwendung drohende Widersetzlichkeit gegen die rechtmäßige Amtsausübung eines Beamten oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist; ferner gegen die zur Unterstützung eines solchen Beamten hinzugezogenen Personen. Strafbar nach §§ 113, 114 StGB. Strafschärfung bei Waffengebrauch oder Herbeiführung einer besonderen Gefahr für den Angegriffenen. Ähnlich geregelt in Österreich nach § 269 StGB; in der Schweiz nach Art. 285 StGB (die Schweiz stellt das Erfordernis der Rechtmäßigkeit der Amtsausübung nicht ausdrücklich auf).
Sasha Mendjan vom Institut für molekulare Biotechnologie in Wien gelang es, ein Herzorganoid zu züchten, das eine Herzkammer ausbildet und Flüssigkeit pumpt. ©Mendjan Lab/IMBA
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