Lexikon
Widerstand
Strafrecht
Widerstand gegen die Staatsgewalt, die gewalttätige oder mit Gewaltanwendung drohende Widersetzlichkeit gegen die rechtmäßige Amtsausübung eines Beamten oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist; ferner gegen die zur Unterstützung eines solchen Beamten hinzugezogenen Personen. Strafbar nach §§ 113, 114 StGB. Strafschärfung bei Waffengebrauch oder Herbeiführung einer besonderen Gefahr für den Angegriffenen. – Ähnlich geregelt in Österreich nach § 269 StGB; in der Schweiz nach Art. 285 StGB (die Schweiz stellt das Erfordernis der Rechtmäßigkeit der Amtsausübung nicht ausdrücklich auf).
Wissenschaft
Anpassung an stärkereiche Nahrung schon bei Frühmenschen
Das Enzym Amylase in unserem Speichel ermöglicht uns, Stärke bereits im Mund in Zucker aufzuspalten. Heutige Menschen besitzen zahlreiche Kopien des dafür verantwortlichen Gens. Doch wann hat es sich erstmals verdoppelt und damit die Grundlage für unsere kohlenhydratreiche Ernährung gelegt? Eine Studie zeigt nun, dass diese...
Wissenschaft
Aufräumen im Orbit
Geckofüße, Traktorstrahlen und Tankstellen im All: wie Raumfahrtingenieure den Müll im Erdorbit bekämpfen wollen – und warum Reparieren manchmal besser ist als Wegwerfen. von KAI DÜRFELD Ein faustgroßes Metallstück zieht in 500 Kilometern Höhe lautlos seine Bahn: winzig – und doch gefährlich. Bei einem Tempo von 28.000 Kilometern...