Lexikon
Widerstand
Strafrecht
Widerstand gegen die Staatsgewalt, die gewalttätige oder mit Gewaltanwendung drohende Widersetzlichkeit gegen die rechtmäßige Amtsausübung eines Beamten oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist; ferner gegen die zur Unterstützung eines solchen Beamten hinzugezogenen Personen. Strafbar nach §§ 113, 114 StGB. Strafschärfung bei Waffengebrauch oder Herbeiführung einer besonderen Gefahr für den Angegriffenen. – Ähnlich geregelt in Österreich nach § 269 StGB; in der Schweiz nach Art. 285 StGB (die Schweiz stellt das Erfordernis der Rechtmäßigkeit der Amtsausübung nicht ausdrücklich auf).
Wissenschaft
Tobias Erb
(*1979) ist Biochemiker am Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie in Marburg. Mit seiner Forschungsgruppe untersucht er Stoffwechsel-Mechanismen. Der Fokus liegt dabei auf der Umwandlung von Kohlendioxid durch Bakterien, Algen und Pflanzen – und wie sich dieser Prozess synthetisch verbessern lässt.
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Wissenschaft
Wie Tiere ihre Muster bekommen
Ob Zebras, Tiger, Leoparden oder Kofferfische: Viele Tiere haben Muster, die so einzigartig sind wie unser Fingerabdruck. Schon der britische Mathematiker Alan Turing stellte 1952 Theorien dazu auf, wie diese unregelmäßigen Fell- und Haut-Färbungen entstehen. Doch Turings Ansätze konnten nicht erklären, warum die Streifen und...