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Recherchepflicht für Dampfer

 

Anno dazumal scherte sich noch keiner darum, wo der Glimmstängel angesteckt werden durfte. Dann folgte die Zeit des Rauchverbots in Innenbereichen. Mittlerweile muss – je nach Land – akribisch genau darauf geachtet werden, was wo erlaubt ist – oder eben nicht. Das Schicksal, das Raucher damit haben – sich stets darüber erkundigen zu müssen, was wo eigentlich erlaubt ist – ereilt spätestens seit einigen Jahren auch Dampfer, denn: Auch die E-Zigarette ist nicht überall erlaubt. Welche Regelungen für die E-Zigarette im Urlaub gelten, verrät dieser Ratgeber.

In den meisten EU-Ländern gelten für Dampfer dieselben Regeln wie für Raucher: In ausgewiesenen Raucherarealen ist das Dampfen erlaubt. In Asien und einigen anderen Ländern gibt es hingegen strenge Verbote.

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In den gängigsten Urlaubsregionen ist das Dampfen erlaubt

… so lautet die gute Nachricht für die Anhänger der E-Zigarette.

Damit ist das Dampfen der E-Zigarette in den klassischen Urlaubsländern – also in Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, England, Kroatien, Schweden, Kanada und der Türkei – erlaubt. Vor der Reise ins Ausland empfehlen Experten, zu prüfen, welche Regularien zum Dampfen bestehen und ganz speziell auch, ob das Dampfen von nikotinhaltigen Liquids im Urlaubsland erlaubt ist. In Norwegen, Japan und Australien beispielsweise dürfen keine nikotinhaltigen Liquids verkauft werden.

Eine Faustformel lautet, dass das Dampfen in EU-Ländern meist dort erlaubt ist, wo das Rauchen erlaubt ist. Die sicherste Variante ist es, auf öffentlichen Plätzen und in Parks nicht zu dampfen bzw. die Verbotsschilder zu beachten. Wer sich nicht an die Spielregeln des jeweiligen Landes hält, muss beispielsweise in Kroatien oder in Frankreich mit einer Strafe rechnen – für das Dampfen am Strand oder in Parks.

Grundsätzlich verboten ist das Dampfen in Singapur, Thailand, Qatar, Brunei, Indonesien, Brasilien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten. In einigen dieser Länder sowie in Dubai und in Mexico ist sogar das Mitführen von E-Zigaretten strafbar. Bußgelder im fünfstelligen Bereich sind keine Seltenheit mehr.

Achtung: Bußgeldgefahr. In einigen Ländern gibt es Einschränkungen beim Dampfen, andere wiederum belegen den Kauf von nikotinhaltigen Liquids mit Bußgeldern. Eine Recherche vor Urlaubsantritt ist für Dampfer zwingend nötig.

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Nicht in allen Ländern gibt es Liquids zu kaufen

Dass ein Land Dampfer per Gesetz duldet, muss nicht zwingend bedeuten, dass dort auch Dampfer-Equipment verfügbar ist. In der Türkei beispielsweise aber auch in Kanada und in China ist das Dampfen an ausgewählten Orten erlaubt. Nur Neu-Dampfer könnten in diesen Ländern ein Problem dabei haben, Liquids und anderes Equipment zu erhalten.

Aus der Türkei wird beispielsweise berichtet, dass Touristen mit einer E-Zigarette diese in ausgewiesenen Raucherarealen dampfen dürfen – nur kaufen können sie die E-Zigarette nicht im Land, da sowohl der Vertrieb als auch der Kauf selbst in der Türkei strafbar sind. Auch in Finnland, Brasilien und Argentinien dürfen weder Liquids noch E-Zigaretten verkauft werden. Die USA hingegen sind gesetzestechnisch auch in puncto E-Zigarette ein Flickenteppich, so dass gilt: Vor dem Passieren einer Bundesland-Grenze ist es wichtig, sich über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren.

E-Zigaretten ins Urlaubsland bringen – das ist bei der Anreise zu beachten

Ist klar, dass das Dampfen im Urlaubsland erlaubt ist, stellt sich bei einer Anreise per Land meist nicht die Frage, wie E-Zigarette, Liquids und der Rest des Equipments einreisen dürfen. Gut verpackt – damit im Auto, im Bus oder im Zug nichts kaputt geht – dürfen Dampfer und Co. einreisen. Schwierig wird es für die E-Zigarette nur dann, wenn es nach Übersee geht. Ist das Mitführen einer E-Zigarette im Ausland erlaubt, gelten diese Regelungen für die Mitnahme im Flugzeug: Die E-Zigarette gehört ins Handgepäck. Das ist so in der sogenannten ICAO festgeschrieben, die seit 2015 gilt und die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ist. Hintergrund dieser Regel sind Brände, die im Frachtraum unbeobachtet entfacht wurden – durch E-Zigaretten die sich versehentlich angeschaltet haben.

Auch für die Reise im Handgepäck muss die E-Zigarette ausgeschaltet sein; ein Aufladen an Bord ist nicht erlaubt. Verdampfer und Akku müssen getrennt voneinander transportiert werden. Der Dampfer selbst ist im dazugehörigen Etui gut aufgehoben; Akkus gehören ins Batteriefach. Aber Vorsicht: Für das Mitführen von Batterien und/oder Akkus gelten bei vielen Fluggesellschaften eigene Regeln. Hier ist es wichtig darauf zu achten, dass die Vorgaben der jeweiligen Airline eingehalten werden – damit nicht kurz vor dem Einchecken die Hälfte des Akku- bzw. Batterie-haltigen Handgepäcks am Startflughafen zurückgelassen werden muss.

Bezüglich der Liquids gelten wiederum die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck, was bedeutet: Ein Behältnis (im besten Fall die Original-Liquid-Flasche) darf maximal 100 Milliliter an Flüssigkeit fassen; dieses ist in einem durchsichtigen Beutel mitzuführen, das wiederverschließbar ist. Ein Liter an Flüssigkeit darf maximal ins Handgepäck. Grundsätzlich ist es auch erlaubt, die Liquids ohne E-Zigarette im Koffer unterzubringen. So können zwar Handgepäck-Vorschriften umgangen werden, doch auch im Koffer gilt: Das Liquid muss gut verschlossen sein, um die Druckunterschiede zu überstehen, die im Flugzeug auf Gäste und Gepäck einwirken.

Weitere landesspezifische Regelungen lassen sich bei den Reise- und Sicherheitshinweisen der einzelnen Länder nachlesen.

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